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das Steuer-Kompendium
Schulgeld
Weiterführende Informationen zum Thema
„Schulgeld nicht nur bei deutschen Schulen absetzbar: Künftig soll Schulgeld, das bei Privatschulen, die sich im europäischen Ausland (und im europäischen Wirtschaftsraum) befinden, anfällt, auch als Sonderausgabe von der Steuer absetzbar sein. Dies soll dann nicht mehr auf dreißig Prozent des Schulgeldes gelten, sondern auf einen steuerlich wirksamen Höchstbetrag von 3.000 Euro beschränkt werden. Dieser Betrag soll jährlich um 1.000 Euro verringert werden ...“
„Wie bisher soll das Schulgeld zu dreißig Prozent als Sonderausgabe abgesetzt werden können, allerdings wird ein steuerlich wirksamer Höchstbetrag von 3.000 Euro eingeführt. Voraussetzung ist des Weiteren, dass die Schule zu einem allgemein bildenden Schul- oder Jahrgangsabschluss führen muss, der von einem Kultusministerium oder der Kultusministerkonferenz in Deutschland anerkannt wird. Auslöser für die Änderung ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ...“
„Sie sind aber für behinderte Kinder, die auf individuelle Förderung angewiesen sind, schlichte Realität. Das Schulgeld kann als außergewöhnliche Belastung neben dem Behindertenpauschbetrag berücksichtigt werden. Wenn keine andere geeignete öffentliche Schule zur Verfügung steht oder erreichbar ist und die angegebene Schule somit die einzige Möglichkeit zu einer angemessenen Berufsausbildung darstellt ...“
„Schulgeldzahlungen an ausländischen Privatschulen in der EU abziehbar? 09.10.2007“