Sollbesteuerung
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„Dabei kennt das Umsatzsteuerrecht zwei verschiedene Besteuerungsarten, die Sollbesteuerung und die Istbesteuerung. Während der Sollbesteuerung (Besteuerung nach vereinbarten Entgelten) jeder Unternehmer kraft Gesetzes unterliegt, ist die Istbesteuerung (Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten) nur auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen möglich.“