Sonderausgaben, Berufsausbildung
Weiterführende Informationen zum Thema
„Die Ausbildungsfreibeträge vermindern sich jeweils um die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes, die zur Bestreitung seines Unterhalts oder seiner Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, soweit diese 1.848 EUR im Kalenderjahr übersteigen, sowie um die von dem Kind als Ausbildungshilfe aus öffentlichen Mitteln oder von Förderungseinrichtungen, die hierfür öffentliche Mittel erhalten, bezogenen Zuschüsse. Der anrechnungsfreie Betrag kann in diesen Fällen nicht in Anspruch genommen werden.“
„Zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören auch Aufwendungen für den Unterhalt oder eine etwaige Berufsausbildung einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person, für die man weder Kindergeld noch einen Kinderfreibetrag erhält. Abzugsfähig sind - nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen - Aufwendungen in Höhe von bis zu 7.680 Euro im Jahr. Das Finanzamt erkennt den Höchstbetrag ohne Nachweis an, wenn die unterhaltene Person im Haushalt des Unterhalt Zahlenden wohnt.“
„Abziehbare Aufwendungen sind solche für den typischen Unterhalt, d.h. die üblichen für den laufenden Lebensunterhalt bestimmten Leistungen sowie Aufwendungen für eine Berufsausbildung. Dazu können auch gelegentliche oder einmalige Leistungen gehören. Diese dürfen aber regelmäßig nicht als Unterhaltsleistungen für Vormonate und auch nicht zur Deckung des Unterhaltsbedarfs für das Folgejahr berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 13.2.1987 - BStBl 1987, Teil II, Seite 341).“
„Erhalten Sie zur Förderung Ihrer Berufsausbildung steuerfreie Bezüge wie etwa (Meister- oder Studiums-)BAföG, werden Ihre abziehbaren Aufwendungen um diese steuerfreien Bezüge gekürzt, soweit es sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse handelt (aber keine Kürzung um Zuschüsse zur Deckung des Lebensunterhalts, R 10.9 EStR 2005). Handelt es sich dagegen um rückzahlbare Darlehen, brauchen Sie keine Anrechnung auf Ihre Ausbildungskosten vorzunehmen ...“
„In keinem Fall aber das Finanzamt. Einen Kinderfreibetrag wird man Ihnen daher auch dann gewähren müssen, wenn sich Ihr Sprößling nur in Berufsausbildung befindet, weil kein adäquater Ausbildungsplatz zu finden war. Wenn also Ihr Sohn den Beruf des Bankkaufmannes anstrebt und dort keine Lehrstelle finden konnte, darf man Ihnen den Kinderfreibetrag nicht verwehren, weil im Baugewerbe oder im Tierasyl noch Ausbildungsplätze frei waren ...“
„Gelten die steuerfreien Bezüge dagegen ausschließlich oder teilweise Aufwendungen für den Lebensunterhalt - ausgenommen solche für auswärtige Unterbringung - ab, z.B. Berufsausbildungsbeihilfen nach § 40 AFG, Unterhaltsgeld nach § 44 AFG, Leistungen nach §§ 12 und 13 BAföG, so sind die als Sonderausgaben geltend gemachten Berufsausbildungs- und Weiterbildungsaufwendungen nicht zu kürzen.“
„Ein bestehender Arbeitsvetrag ist nicht unbedingt notwendig um Fortbildungskosten geltend zu machen. Fortbildungskosten können auch bereits vor der Aufnahme einer Berufstätigkeit entstehen, wenn nach dem Abschluß der Berufsausbildung weitere Maßnahmen ergriffen werden, die der Fortbildung in dem erlernten Beruf dienen. Beispiel: Eine Physikerin unterzieht sich nach Studienabschluß einer Fortbildung auf dem Gebiet der Umweltphysik.“
„Ein »Erst«studium liegt vor, wenn ihm kein anderes Studium vorangegangen ist, das mit einem berufsqualifizierenden Abschluss geendet hat. Es spielt keine Rolle, ob Sie Ihr Erststudium direkt nach dem allgemeinen Schulabschluss, nach Abschluss einer ersten nicht akademischen Berufsausbildung (z.B. Lehre) oder berufsbegleitend absolvieren: Die Kosten (z.B. Studiengebühren) sind ab 2004 nur noch als Sonderausgaben abziehbar.“
„Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass der Alleinerziehenden-Freibetrag einer verwitweten Klägerin nicht zusteht, die mit ihren zwei Kindern in einer Haushaltsgemeinschaft lebt, eines der Kinder aber nicht mehr in einer Berufsausbildung steht und wirtschaftlich selbstständig ist. Damit stellt die Rechtsprechung klar, dass es keine Ausnahmen bei Geschwisterkindern gibt, die gerade die Ausbildung abgeschlossen haben ...“
„Die Gewährung von Kindergeld bzw. von Kinderfreibeträgen kann für Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden, nur noch für Kinder unter 25 Jahre erfolgen, allerdings unter Berücksichtigung von Ãbergangsregelungen. Die Herabsetzung von 27 auf 25 Jahren soll unter anderem den Anreiz bieten, ein aufgenommenes Studium schneller zu beenden. Sollte ein Kind die Berufsausbildung nicht bis zum 25.“
„Ob die Neuregelung zu den Ausbildungskosten auf Dauer Bestand haben wird, muss sich erst noch zeigen. Denn schon werden verfassungsrechtliche Bedenken geäußert wegen des generellen Ausschlusses von Aufwendungen eines Erststudiums und einer erstmaligen Berufsausbildung vom Werbungskostenabzug.“
„1 Nr. 1 EStG genannten Berufes eine gesetzlich vorgeschriebene Berufsausbildung, so übt nur derjenige, der auf Grund dieser Berufsausbildung berechtigt ist, die betreffende Berufsbezeichnung zu führen, diesen Beruf aus (BFH vom 1.10.1986, BStBl 1987 II S. 116). “
„Aufwendungen für die Aussteuer einer heiratenden Tochter sind regelmäßig nicht als zwangsläufig anzusehen. Dies gilt auch dann, wenn die Eltern ihrer Tochter keine Berufsausbildung gewährt haben (>BFH vom 3.6.1987 - BStBl II S. 779).“
„Die Aufwendungen einer Finanzbeamtin mit dem Grad einer Dipl.-Finanzwirtin (FH) für ein Studium der Betriebswirtschaftslehre an einer Universität dienen der Berufsausbildung und sind deshalb nur als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 7 Satz 1, 1.“
„die Erledigung privaten Schriftverkehrs (auch mit dem Finanzamt), das Surfen im Internet, Online-Banking, Computerspiele. Setzen Sie Ihren PC für eine Berufsausbildung ein, ist der betreffende Kostenanteil als Sonderausgaben abziehbar.“
„Nach der Gesetzesänderung zum 01.01.2004 wird im EStG klar gesagt, dass erstmalige Berufsausbildungskosten ohne Dienstverhöltnis lediglich im Rahmen der Sonderausgaben berücksichtigt werden.“
„Ihr volljähriges Kind hat im Veranlagungszeitraum eine Berufsausbildung begonnen und ist auswärtig untergebracht.“
„Azubis mit Berufsausbildungsbeihilfe: Minijob jetzt erlaubt (Gesetzgebung)“