Sonderausgaben, Höchstbetrag
Weiterführende Informationen zum Thema
„Ob Altersvorsorgeaufwendungen ab 2005 nicht nur begrenzt als Sonderausgaben, sondern auch unbegrenzt als vorweggenommene Werbungskosten absetzbar sind, ist derzeit Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesfinanzhof (Az. X R 9/07). Die Finanzverwaltung lässt die Einsprüche ruhen (Verfügung der OFD Münster vom 17.7.2007, DB 2007 S. 1671; BMF-Schreiben vom 30.6.2006, DStR 2006 S. 1371).“
„Nachgelagerte Besteuerung heißt, dass Renten erst dann versteuert werden müssen, wenn diese an den Steuerzahler gezahlt werden ? also im Alter. Dafür bleiben die Beiträge zur Altersvorsorge während der Erwerbstätigkeit unversteuert indem sie ? bis zu einem jährlichen Höchstbetrag ? als Sonderausgaben von den Einkünften abgezogen werden können. Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung und zur Steuerfreistellung der Altersvorsorgeaufwendungen erfolgt schrittweise.“
„Vorsorgeaufwendungen (=Versicherungsbeiträge) unterliegen einer Höchstbetragsberechnung. Soweit der abzugsfähige Höchstbetrag durch die bisherigen Zahlungen in 2001 noch nicht erreicht ist, sollten Sie prüfen, ob weitere Zahlungen noch in 2001 möglich sind. Bausparbeiträge wurden bis einschließlich 1995 sehr häufig als Lückenfüller dieser Art ausgenutzt ...“
„Es sollte auch beachtet werden, daß die Kosten, soweit sie in den Bereich der Sonderausgaben fallen, auf einen Höchstbetrag von 920 EUR beschränkt sind. Der Betrag erhöht sich bei auswärtiger Unterbringung auf maximal 1.227 EUR. Dagegen sind die Kosten, wenn sie in den Bereich der Werbungskosten fallen, keinem Höchstbetrag unterworfen.“
„Die beliebte Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt ab 2004 nur noch 18 Prozent (bisher 20 Prozent), soweit die vermögenswirksamen Leistungen 400 Euro (bisher 408 Euro) nicht übersteigen. Sie beträgt 9 Prozent (bisher 10 Prozent) bis zu einem Höchstbetrag von 470 Euro (bisher 480 Euro).“
„Und damit stehen auch getrennte Abschreibungsmöglichkeiten zur Verfügung. Der Höchstbetrag von 27.000 DM, bis zu dem Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben abgesetzt werden können, steht Ihnen also mehrfach zur Verfügung. “