Sonderausgaben, Kinderbetreuungskosten
Weiterführende Informationen zum Thema
steuernetz.de - Was Sie noch wissen müssen
„Dürfen beide Eltern Kinderbetreuungskosten geltend machen, sieht die Finanzverwaltung für jeden Elternteil grundsätzlich den halben Höchstbetrag vor (â?¬ 2.000,00 je Elternteil). Aber: Egal, ob Sie mit dem anderen Elternteil Ihres Kindes verheiratet sind und ob Sie mit ihmzusammenleben - Sie dürfen gemeinsam jede andere Aufteilung beantragen. So können Sie die Steuerermäßigung maximieren.“
SteuLi - Ausgabe 147 vom 05.05.2006 (Themen u.a. Steueränderungen 2006)
„Zur besseren Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Beruf können erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten für Kinder in der Zeit vor Vollendung des 14. Lebensjahres in Höhe von zwei Dritteln der AufÂwendungen, höchstens 4.000 Euro, je Kind wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten (neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag) berücksichtigt werden (§§ 4f, 9, 9a EStG) ...“
steuernetz.de - Der vollständige Antrag (Erst- oder Erhöhungsantrag)
„Doppelverdiener und berufstätige Alleinerziehende können rückwirkend ab 1.1.2006 für Kinder unter 14 Jahren zwei Drittel ihrer Kinderbetreuungskosten, höchstens â?¬ 4.000,00 pro Kind, wie Werbungskosten neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag absetzen.Bei Kindergartenbeiträgen etc. wird also nicht geprüft, ob der Arbeitnehmer-Pauschbetrag überschritten wird.“
SteuerThek: Kinder in Ausbildung
„Die dabei entstehenden Betreuungskosten können voll berücksichtigt werden, und das unabhängig vom Ausbildungsfreibetrag. Wie bei allen Veranlagungen ist aber auch bei den Kinderbetreuungskosten Vorsicht geboten, denn das Finanzamt ist mißtrauisch. Immer steht die Angemessenheit der Kosten im Vordergrund. Zahlungen an Angehörige werden besonders beargwöhnt.“
SteuLi - Ausgabe 163 vom 05.01.2007 (Themen u.a. Abgabefrist Steuererklärung 2006, Lohnsteuertabelle 2007)
„Kinderbetreuungskosten: Alleinerziehende und Paare, bei denen beide Partner erwerbstätig sind, können zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten bis zu maximal 4.000 Euro pro Jahr als Werbungskosten von der Steuer absetzen. (Kinder von 0 bis 14 Jahre). Ein Drittel der gesamten Betreuungskosten bleibt steuerlich unberücksichtigt.“
steuernetz.de - Wie Sie Kinderbetreuungskosten absetzen können
„Ab dem Jahr 2006 ist der Bereich der Kinderbetreuungskosten vollständig neu geregelt worden. Der bisherige § 33 c EStG wurde aufgehoben. Der Gesetzgeber hat nicht nur weit mehr Eltern in den Begünstigtenkreis aufgenommen, sondern die steuerbegünstigten Höchstbeträge kräftig aufgestockt und lässt jetzt den Abzug schon vom ersten Euro an zu.“
steuernetz.de - Keine Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen
„Das gilt etwa für Kinderbetreuungskosten, wenn diese unter § 4 f EStG (Betriebsausgaben), § 9 Abs. 5 EStG (Werbungskosten) oder § 10 Abs. 1 Nr. 5, 8 EStG (Sonderausgaben) fallen, auch wenn die dortigen Höchstbeträge überschritten werden.“
SteuLi - Ausgabe 187 vom 05.01.2008 (Themen u.a. )
„im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen oder der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten stehen,“
steuernetz.de - Die Online-Zeitung für Steuern, Recht, Finanzen
„Anlage FE-KBK (Angaben zu Kinderbetreuungskosten) “
Kinderbetreuungskosten - Wikipedia
„Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings in seinem Urteil vom 16 ...“
