Sonderausgaben, Renten
Weiterführende Informationen zum Thema
Maxtax Steuersparen 2007 Standard (Hier als Download erhältlich)
„Einzel-, Zusammen-, getrennte und besondere Veranlagung. Detailberechnung wie Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Werbungskosten, Ausbildungsfreibetrag, Unterhalt, Opfergrenze etc. Erklärung über die Zerlegung. Spendenberechnung.“
Bund der Steuerzahler - Tipps für Senioren
„Renten aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlichen Alterskassen sowie aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen werden als so genannte Basisrente der geänderten Besteuerung unterworfen. Zur Basisrente gehören Altersrenten, Witwen- und Waisenrenten, Erwerbsminderungsrenten und auch Renten aus eigenen, kapitalgedeckten Leibrentenversicherungen (so genannte Rürup-Rente), deren Laufzeit nach dem 31. Dezember 2004 begonnen hat ...“
Einkommensteuererklärung / Lohnsteuerjahresausgleich
„Von daher lohnt sich oft in diesem Fällen die zügige Abgabe der Einkommensteuererklärung. Im Rahmen einer Mitgliedschaft können wir Ihnen die Einkommensteuererklärung preiswert erstellen, wenn Sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder Renten haben und Ihre Nebeneinnahmen aus Überschusseinkünften 13.000 bzw. 26.000 ? bei Zusammenveranlagung nicht übersteigen. Mit unseren rund 2.800 örtlichen Beratungsstellen sind wir bundesweit flächendeckend vertreten.“
Bundesministerium der Finanzen: In neun Schritten zur passenden zusätzlichen Altersvorsorge
„Sie sollten auf jeden Fall prüfen, ob der Abschluss einer staatlich geförderten Riester-Rente für Sie von Vorteil ist. Riester-berechtigt sind beispielsweise die Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung, Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte sowie Beamte und diesen gleichgestellte Personen. Auch die Ehegatten von Förderberechtigten haben grundsätzlich die Möglichkeit, von den staatlichen Zulagen zu profitieren.“
Steuerverfahren Tipp - Steuer Trick - KONZ Steuertipp
„Bereits seit dem Jahr 2005 gibt es für die Renten zahlenden Stellen eine Mitteilungspflicht. Die Rentenbezugsmitteilungen sollen elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Zur zutreffenden Zuordnung wird hier ebenfalls die Identifikationsnummer verwendet. Anfang nächsten Jahres dürfte also die richtige Rentenversteuerung rückwirkend vom Jahr 2005 an überprüft werden.“
SteuLi - Ausgabe 164 vom 20.01.2007 (Themen u.a. Ãbersicht Zahlen zur Lohnsteuer 2007)
„Korrespondierend hiermit sind die genannten Beiträge sowie bestimmte andere Vorsorgeaufwendungen ab dem Jahr 2005 mit einem Prozentsatz von 60 abziehbar; dieser Satz erhöht sich in den folgenden Kalenderjahren bis zum Kalenderjahr 2025 um je 2 Prozentpunkte. Es wurde geltend gemacht, dass infolge der Umstellung der bis zum Jahre 2004 (einschließlich) geltenden Ertragsanteilsbesteuerung der Sozialversicherungsrenten auf die sog ...“
steuernetz.de - Rechner & Tools
„rüfen Sie, wie sich das Alterseinkünftegesetz für Sie auswirkt. Berechnen Sie für die Jahre 2004 bis 2040- Ihre abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen - wie Ihre Renten oder Pension besteuert wird- Ihren Altersentlastungsbetrag“
Haufe.de - Produkte zu Wirtschaft, Recht, Steuern
„Mit dem Rentenkompass 2008 können Sie jetzt gut informiert die eigene Altersvorsorge planen. Der Rentenkompass zeigt Ihnen die verschiedensten Möglichkeiten auf, um für Ihr Alter vorzusorgen.“
Sonderausgaben Tipp - Steuer Trick - KONZ Steuertipp
„Auch wenn Sie zwei getrennte Verträge abschließen, könnte die Finanzverwaltung eine steuerschädliche Gestaltung annehmen. Dann würde sich der "Rürup-Renten"-Beitrag nicht steuermindernd auswirken.“
Sonderausgaben Tipp - Steuer Trick - KONZ Steuertipp
„Bei den Auszahlungen aus einem Riester-Renten-Vertrag handelt es sich um Sonstige Einkünfte gem. § 22 Einkommensteuergesetz, die in voller Höhe der Steuerpflicht unterliegen.“
SteuerThek: Steueränderungen 2004
„Beiträge zu Renten- sowie Kapitallebensversicherungen sind ab 2004 nur noch zu 88 Prozent (bisher 100 Prozent) als Sonderausgaben abziehbar.“
steuernetz.de - Dauernde Lasten
„Der Große Senat des Bundesfinanzhofs erkennt abweichend von der früheren Auffassung der Finanzverwaltung Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge nur dann als dauernde Lasten an, wenn die Versorgungsleistungen aus den erzielbaren laufenden Nettoerträgen des übertragenen Vermögens erbracht werden können (BFH-Beschluss vom 12.5.2003, GrS 1/00, BStBl. 2004 II S. 95) ...“
Wissen, Forum, Kontakte für Steuerexperten - haufe.de/steuern
„Erbschaftsteuer: Ablösung gestundeter Steuer für Nutzungs- und Rentenlast (Finanzverwaltung)“

