Sonderausgaben, Versicherungen
Weiterführende Informationen zum Thema
„Im übrigen ist jedoch zu beachten, daß nur die eigenen Sonderausgaben berücksichtigt werden können. Sonderausgaben, die ein Kind des Steuerpflichtigen auf Grund einer eigenen Verpflichtung zu leisten hat, können daher keine Berücksichtigung finden, wenn es um den Sonderausgabenabzug der Eltern geht. Auch wenn der Steuerpflichtige mit den Aufwendungen belastet wird, muß der Grundsatz beachtet werden.“
„Schließen Sie zusätzlich eine Unfall- oder Haftpflichtversicherung ab, bleiben diese bereits unberücksichtigt. Besonders gravierend ist, dass sowohl ihre bestehenden Lebensversicherungen als auch neu abgeschlossene Kapitallebensversicherungen generell vom Abzug ausgenommen sind. Kapitallebensversicherungen taugen also bestenfalls noch für eine - sowieso nicht gerade üppige - Verzinsung. Lassen Sie sich von Ihrem Versicherungsvertreter also nicht schönrechnen, was nicht mehr schön ist.“
„Können Sie keine Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft vorlegen, machen Sie Ihre Versicherungsprämie zur Familien-Rechtsschutzversicherung mit einem Anteil von 35 % als Werbungskosten geltend. Dieser Anteil entspricht der Gesamtstatistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft für Familien-Rechtsschutzversicherungen. Wenn Sie Glück haben, erkennt Ihr Finanzbeamter diesen Anteil an.“
„Zu den Altersvorsorgeaufwendungen zählt nicht der Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag, sondern der Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (Arbeitnehmeranteil und steuerfreier Arbeitgeberanteil) ...“