Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen
Weiterführende Informationen zum Thema
„? jährlich um 2 Prozentpunkte ansteigt. Korrespondierend hiermit sind die genannten Beiträge sowie bestimmte andere Vorsorgeaufwendungen ab dem Jahr 2005 mit einem Prozentsatz von 60 abziehbar; dieser Satz erhöht sich in den folgenden Kalenderjahren bis zum Kalenderjahr 2025 um je 2 Prozentpunkte. Es wurde geltend gemacht, dass infolge der Umstellung der bis zum Jahre 2004 (einschließlich) geltenden Ertragsanteilsbesteuerung der Sozialversicherungsrenten auf die sog ...“
„[09.04.2008] - Versicherungsbeiträge und andere Vorsorgeaufwendungen sind leider nur begrenzt abzugsfähig. Bevor Sie eine Versicherung abschließen, können Sie mit diesem Rechner überprüfen, ob sich die Beiträge steuerlich auswirken würden.“
„ R 10.4Â EStR 2005 - R 10.4 Vorsorgeaufwendungen (Allgemeines)“