Sonderausgaben, Vorwegabzug
Weiterführende Informationen zum Thema
„Die Möglichkeit, Vorsorgeaufwendungen nach der Berechnungsmethode von 2004 anzusetzen, gibt es bis zum Jahr 2019. Bereits ab dem Jahr 2011 wird jedoch der Vorwegabzug - und damit auch der Vorsorgehöchstbetrag - jedes Jahr geringer. Ab dem Jahr 2020 gibt es keine Günstigerprüfung mehr. Dann müssen Sie alle Ihre Vorsorgeaufwendungen nach der Neuregelung absetzen.“
„Ist in den Kalenderjahren 2005 bis 2019 der Abzug der Vorsorgeaufwendungen nach Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe a und Nr. 3 in der für das Kalenderjahr 2004 geltenden Fassung des § 10 Abs. 3 mit folgenden Höchstbeträgen für den Vorwegabzug“
„Ich habe jetzt bei den Lohnsteuerbescheinigungen meiner Betriebsrenten die "Art der Einnahmen" von "Betriebsrente" in "Einnahmen aus aktiver Tätigkeit" geändert und unter "Tätigkeit" dann "Sonstiges" eingetragen ...“