Sonderausgaben-Pauschbetrag
Weiterführende Informationen zum Thema
steuernetz.de - Der vollständige Antrag (Erst- oder Erhöhungsantrag)
„Auch für Beiträge zur »Riester-Rente« oder »Rürup-Rente« gibt es keinen Freibetrag. Ein Freibetrag für die übrigen Sonderausgaben kann nur gewährt werden, soweit die Aufwendungen den Sonderausgaben-Pauschbetrag übersteigen. Infrage kommen z.B. Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten, Schulgeld und Kinderbetreuungskosten, die nicht wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden.“
EStG - Einzelnorm
„Sonderausgaben im Sinne des § 10b, soweit sie den Sonderausgaben-Pauschbetrag (§ 10c Abs. 1) übersteigen, und die wie Sonderausgaben abziehbaren Beträge nach § 10e oder § 10i, jedoch erst nach Fertigstellung oder Anschaffung des begünstigten Objekts oder nach Fertigstellung der begünstigten Maßnahme,3.“
EStG - Einzelnorm
„den Sonderausgaben-Pauschbetrag (§ 10c Abs. 1) in den Steuerklassen I, II und IV und den verdoppelten Sonderausgaben-Pauschbetrag in der Steuerklasse III,3.“
§ 39b EStG hier in der aktuellen Fassung
„den Sonderausgaben-Pauschbetrag( § 10c Abs. 1 ) in den Steuerklassen I, IIund IV und den verdoppelten Sonderausgaben-Pauschbetrag in der SteuerklasseIII,“
steuernetz.de - Gezahlte Kirchensteuer
„ Ohne Einzelnachweis gibt es den Sonderausgaben-Pauschbetrag Gezahlte Kirchensteuern sind Sonderausgaben “
steuernetz.de - Außer Vorsorgeaufwendungen sind noch weitere Sonderausgaben abziehbar
„ Der Sonderausgaben-Pauschbetrag Ohne Einzelnachweis gibt es den Sonderausgaben-Pauschbetrag “

