Sonstige Einkünfte, Rente
Weiterführende Informationen zum Thema
„Die Einkunftsart sonstige Einkünfte ist eine der sieben Einkunftsarten die das deutsche Einkommensteuerrecht kennt. Sie zählt zu den Ãberschusseinkünften . Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in §§ 2 I Nr.“
„Verluste dürfen nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden; sie dürfen nicht nach § 10d abgezogen werden. Die Verluste mindern jedoch nach Maßgabe des § 10d die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus privaten Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 erzielt hat oder erzielt."“
„Im Gegenzug werden die später ausgezahlten Renten nach und nach stärker besteuert. Für Arbeitnehmer wirkt das wie ein Steuersenkungsprogramm: Sie zahlen insgesamt weniger Steuern, da die Steuern auf ihre Rente in der Regel niedriger sind als die Steuern auf ihr Einkommen während des Berufslebens. Die überwiegende Mehrheit der heutigen Rentner wird auch in Zukunft keine höheren Steuern zahlen müssen. In 2005 sind für alleinstehende Rentner beispielsweise Bruttorenten bis zu rund 19 ...“
„I S. 1427) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung vorgesehen ist, soweit die Beiträge im Kalenderjahr 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen.2Dies gilt nicht, soweit der Arbeitnehmer nach § 1a Abs. 3 des Betriebsrentengesetzes verlangt hat, dass die Voraussetzungen für eine Förderung nach § 10a oder Abschnitt XI erfüllt werden.3Der Höchstbetrag nach Satz 1 erhöht sich um 1 ...“
„Einkommensteuer müssen Sie als Rentner nur dann zahlen, wenn Sie mit Ihrem zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag von â?¬ 7.664,00 (Verheiratete: â?¬ 15.328,00) liegen. Da aber vor allem für Neurentner der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt, erhöht sich auch das zu versteuernde Einkommen und deshalb müssen in den kommenden Jahren immer mehr Rentner Steuern an das Finanzamt zahlen ...“
„Sie können auch zunächst in einen anderen Riester-Vertrag einzahlen (Rente, Fondssparplan, Banksparplan). Sie haben später jederzeit die Möglichkeit, das Geld zu entnehmen und damit eine Immobilie anzuschaffen oder zu entschulden. Das gilt auch für Altverträge, die Sie vor dem 1.1.2008 abgeschlossen haben.“
„Die Summe an staatlichen Zulagen über die gesamte Laufzeit, die dem Vertrag gutgeschrieben werden, beläuft sich auf â?¬ 11.516,00. Dafür werden aber nach 25 Jahren die Rentenzahlungen aus dem Vorsorgevertrag zu 100 % besteuert und nicht nur mit dem niedrigeren Ertragsanteil.“
„Neue GOZ: Gebührenteil fast abgeschlossen, Paragrafenteil in Arbeit, Punktwerte noch offen“