Sonstige Vorsorgeaufwendungen
Weiterführende Informationen zum Thema
„Es wird ausdrücklich klargestellt, dass das Gericht bei der Gründungsprüfung nur dann die Vorlage von Einzahlungsbelegen oder sonstigen Nachweise verlangen kann, wenn es erhebliche Zweifel hat, ob das Kapital ordnungsgemäß aufgebracht wurde. Bei Sacheinlagen wird die Werthaltigkeitskontrolle durch das Registergericht auf die Frage beschränkt, ob eine ?nicht unwesentliche- Ãberbewertung vorliegt. Dies entspricht der Rechtlage bei der Aktiengesellschaft.“
„Sonstige Kapitalerträge (Anlage KAP Zeilen 9, 15)“