Sozialversicherung, Mini-Jobs
Weiterführende Informationen zum Thema
„Handbücher: Vertiefende Handbücher zu Arbeitsrecht, Lohn & Gehalt, Sozialversicherung, PKV, Personalmanagement, flexible Arbeitszeitgestaltung und Prozessmanagement“
„Sofern die Summe der Löhne â?¬ 400,00 nicht übersteigt, bleiben alle 400-Euro-Jobs geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und damit für Sie sozialversicherungsfrei. Wird aber bei der Zusammenrechnung die Verdienstgrenze von â?¬ 400,00 im Monat überschritten, sind alle Mini-Jobs normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.“
„Oft sagt man auch 400-Euro-Job dazu. Mini-Jobs sind sowohl bei der Steuer als auch bei der Sozialversicherung stark begünstigt gegenüber "normalen" Arbeitsverhältnissen.“