Sozialversicherungsbeiträge
Weiterführende Informationen zum Thema
„Muß Ihr Arbeitgeber pauschale Sozialversicherungsbeiträge abführen, dann können Sie freiwillig den pauschalen Beitrag von 12 % auf den vollen Pflichtbeitrag von derzeit 19,1 % aufstocken. Die Differenz von 7,1 % müssen Sie dann allerdings aus eigener Tasche zahlen. Bei einem Monatslohn von 325 EUR würde der Aufstockungsbetrag demnach 7,1 % davon, also 23,08 EUR betragen.“
„In den meisten Fällen geht bei einer Einmalzahlung ein großer Teil des Betrages steuerlich verloren. Nur wenn Sie, zum Beispiel als Selbständiger, der keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, sehr geringe Vorsorgeaufwendungen haben, ist diese Vorgehensweise zu empfehlen. Alle anderen sollten lieber Stück für Stück die Lasten abstottern. “
„Sie sind stets in vollem Umfang zu berücksichtigen, also auch soweit sie zur Bestreitung des Unterhalts nicht zur Verfügung stehen oder die Verfügungsbefugnis beschränkt ist, z.B. einbehaltene Sozialversicherungsbeiträge und Leistungen im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes.“
„mich würde interessieren, ob jemand Erfahrung damit hat, wenn der AG die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge bei Zahlungen an Mitarbeiter/innen übernehmen möchte. Hierbei würde ja wieder ein geldwerter Vorteil entstehen.“
„Sie erhalten Ihr Bruttogehalt als Nettogehalt. Es werden lediglich die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Dadurch wird allerdings Ihre Erstattung bei der Einkommensteuerveranlagung entsprechend geringer ausfallen. “
„hier dürften aber Sozialversicherungsbeiträge anfallen und somit auch Sozialversicherungstage. Der Betrag liegt sicherlich über der Bagatellgrenze von € 50,00.“