Sparer-Pauschbetrag
Weiterführende Informationen zum Thema
Sparerfreibetrag - Wikipedia
„3 Der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag ist bei der Einkunftsermittlung bei jedem Ehegatten je zur Hälfte abzuziehen; sind die Kapitalerträge eines Ehegatten niedriger als 801 Euro, so ist der anteilige Sparer-Pauschbetrag insoweit, als er die Kapitalerträge dieses Ehegatten übersteigt, bei dem anderen Ehegatten abzuziehen.“
Bundesministerium der Finanzen: Die Abgeltungsteuer von A bis F
„Unter die Regelungen der Abgeltungsteuer fallen grundsätzlich alle Einkünfte aus dem Kapitalvermögen, also auch Einkünfte aus Dividenden. Außerdem werden Gewinne aus Aktienverkäufen und Dividenden, sofern diese zusammen den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro für Ledige bzw. 1.602 Euro für Verheiratete übersteigen, komplett versteuert - das bisher gültige Halbeinkünfteverfahren entfällt ab 2009.“
Muster: Freistellungsauftrag für Kapitalerträge
„[09.07.2008] - Mit der Abgeltungsteuer wird auch ein neuer Sparer-Pauschbetrag eingeführt. Schon jetzt hat das Bundesfinanzministerium ein neues Muster für Freistellungsaufträge veröffentlicht.“
EStG - Einzelnorm
„soweit die Kapitalerträge zusammen mit den Kapitalerträgen, für die die Kapitalertragsteuer nach § 44b zu erstatten ist, den Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 nicht übersteigen,2.“