Spekulationsgeschäft, Entnahme
Weiterführende Informationen zum Thema
SteuerThek: Private Veräußerungsgeschäfte
„Als Anschaffung gilt auch die überführung eines Wirtschaftsguts in das Privatvermögen des Steuerpflichtigen durch Entnahme oder Betriebsaufgabe sowie der Antrag nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Umwandlungssteuergesetzes.“