Spenden, Mitgliedsbeiträge
Weiterführende Informationen zum Thema
„Als Spenden oder Mitgliedsbeiträge bezeichnete Ausgaben, die bei wirtschaftlicher Betrachtung das Entgelt für eine Leistung der empfangenden Körperschaft darstellen (z.B. Benutzungsgebühr für eine Sportanlage, Tennisplatz etc.), sind nicht nach § 10b Abs. 1 EStG abziehbar (BFH-Urteil vom 1.4.1960 - BStBl 1960, Teil III, Seite 231).“
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