Spenden, Politische Parteien
Weiterführende Informationen zum Thema
„Seither müssen Parteispenden von über 50.000 Euro unverzüglich beim Bundestagspräsidenten angezeigt und anschließend veröffentlicht werden. Parteispenden über 10.000 Euro müssen in den Rechenschaftsberichten der Parteien veröffentlicht werden. Die Rechenschaftsberichte der Parteien erscheinen etwa eineinhalb Jahre nach Ende des betreffenden Jahres. Die Spenden über 10.000 Euro (aber unter 50 ...“
„Die folgende Liste enthält Parteien, die zwar zu den Wahlen der sechzehnten und siebzehnten Knesset antraten, aber nicht die 1,5-Prozent-Hürde überspringen konnten. Einige dieser Parteien wurden speziell aus diesem Anlass gegründet und sind danach sofort aufgelöst worden.“
„Nicht nur Spenden, sondern auch Mitgliedsbeiträge müssen Sie durch eine Zuwendungsbestätigung dem Finanzamt nachweisen. Die Bestätigung muss nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausgestellt sein und bestimmte notwendige Angaben enthalten (BMF-Schreiben vom 10.4.2003, BStBl. 2003 I S. 286) ...“
„Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und bestimmter gemeinnütziger Zwecke sind ebenso wie Zuwendungen an politische Parteien unter bestimmten Voraussetzungen abzugsfähig (Spenden i.S. von § 10b Abs.1 Satz 1 EStG). Handelt es sich um Betriebsausgaben oder Werbungskosten, geht dieser Abzug zwingend vor, wenn diese Ausgabe betrieblich oder beruflich veranlasst ist (§ 10 Abs.1 Satz 1 EStG).“
„Steuerermäßigung bei Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen “
„der Zweck des Vereins ausschließlich darauf gerichtet ist, durch Teilnahme mit eigenen Wahlvorschlägen an Wahlen auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene bei der politischen Willensbildung mitzuwirken, und“
„ Kirchliche Zwecke Spenden an politische Parteien und freie Wählervereinigungen “
„Spenden an politische Parteien und freie Wählervereinigungen “