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Spenden
Weiterführende Informationen zum Thema
„Ersatzlos weggefallen ist der bisherige Höchstbetrag für alle Spenden an Stiftungen von â?¬ 20.450. Dafür wurde der Höchstbetrag für Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung des öffentlichen Rechts oder einer von der Körperschaftsteuer befreiten Stiftung des privaten Rechts im Spendenjahr und den folgenden 9 Jahren auf einen Gesamtbetrag von bis zu einer Million Euro angehoben (§ 10 b Abs. 1a EStG) ...“
„Die Spendenbestätigung muß grundsätzlich von mindestens einer durch Satzung oder Auftrag zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigten Person unterschrieben sein. Als Nachweis reicht eine maschinell erstellte Spendenbestätigung ohne eigenhändige Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person aus, wenn das zuständige Finanzamt dies der Empfängerkörperschaft nach Prüfung des angewandten Verfahrens genehmigt hat. Das Finanzamt darf die Genehmigung nur erteilen, wenn“
„Wie Beispiel 22, jedoch wurden Spenden für "gemeinnützige" Zwecke in Höhe von 900 EUR und für "mildtätige" Zwecke in Höhe von 1.000 EUR geleistet und entsprechend den Vorschriften durch Spendenbescheinigungen nachgewiesen. Höchstbetrag der abzugsfähigen Spenden: 5% von 30.000 EUR = 1.500 EUR Die 900 EUR für gemeinnützige Zwecke sind im Rahmen der ersten 5% des Höchstbetrags absetzbar.“
„Auch wenn Sie und Ihr Ehegatte sich nicht auf eine politische Richtung einigen können, können Sie doch gemeinsam steuerlich von Parteispenden profitieren. Bis zu einer Höchstgrenze darf jeder Steuerzahler 50 Prozent seiner Spenden direkt von der Steuerschuld abziehen. Verheiratete genießen aber das Privileg, daß bei Ihnen die Grenze mit 1.650 EUR doppelt so hoch bemessen wurde wie bei Ledigen, die nur 825 EUR beanspruchen dürfen ...“
„Diese Vereinfachungsregelung greift bei Spenden zwecks Hilfe in Katastrophenfällen auf ein hierfür eingerichtetes Sonderkonto innerhalb eines von der Finanzverwaltung festgelegten Zeitraums, ferner bei Spenden bis â?¬ 200,00 an eine gemeinnützige, mildtätige oder religiöse Organisation (z.B ...“
„(4) 1Der Steuerpflichtige darf auf die Richtigkeit der Bestätigung über Spenden und Mitgliedsbeiträge vertrauen, es sei denn, dass er die Bestätigung durch unlautere Mittel oder falsche Angaben erwirkt hat oder dass ihm die Unrichtigkeit der Bestätigung bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt war ...“
„Steuerliche Berücksichtigung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen; Abgrenzung zwischen der Förderung kultureller Zwecke und kultureller Betätigungen für die Frage des Abzugs von Mitgliedsbeiträgen (Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV) “
„Nachdem die Reform des Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht kurzfristig ins Stocken geraten war, hat sie jetzt doch die erste parlamentarische Hürde genommen. Allerdings mit einigen Veränderungen zum ursprünglichen Entwurf.“
„Vorgesehen ist, dass bei Spenden bis zu 200 ? statt einer Spendenbescheinigung ein einfacher Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung als Nachweis ausreichend ist.“
„elektronisches Zertifikat ersetzen. Leider entbindet Sie die Einbindung der modernen Technik nicht von der Vorlage der Pflichtbelege, wie zum Beispiel Steuerbescheinigungen und Zuwendungsbestätigungen bei Spenden.“
„Neu: Kommentierung der Erweiterung im Spenden- und Stiftungsrecht, den neuen Übungsleiterfreibetrag sowie die neue Ehrenamtspauschale und Zweckbetriebsgrenze“
„Januar 2007 greifen. So wurde die Möglichkeit der steuerlichen Absetzung von Spenden verbessert und der Ãbungsleiterfreibetrag erhöht.“
„ 2b. Steuerermäßigung bei Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen“
„Referentenentwurf zum Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht ? Gültigkeit ab 01.01.07 geplant 18.01.2007“
„Noch die gesetzlich vorgeschriebenen Belege (Steuer- und Spenden- bescheinigungen) ans Finanzamt schicken.“
„ Abschnitt 55 GewStR 1998 - Spenden bei Körperschaften ( § 8 Nr. 9 GewStG ) “
„ Welche Aufwendungen sind abziehbar?Neuregelung des Spendenrechts zum 1.1.2007“
„Spenden an politische Parteien und freie Wählervereinigungen“
„Probleme beim Verkauf von Sachspenden?“