Splittingtabelle
Weiterführende Informationen zum Thema
steuernetz.de - Glaubensverschiedene Ehe
„Ehepaar Fuchs aus Leipzig hat 2007 ein zu versteuerndes Einkommen von â?¬ 46.744,00, aus dem sich eine festzusetzende Einkommensteuer nach Splittingtabelle 2007 von â?¬ 7.592,00 ergibt. Herr Fuchs ist konfessionslos und mit einem Gewinn aus Gewerbebetrieb von â?¬ 35.000,00, Frau Fuchs ist evangelisch und hat Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit von â?¬ 15.000,00 (Bruttogehalt abzgl. Werbungskosten).“
steuernetz.de - Quellensteueranrechnung
„Laut Ihrem Steuerbescheid haben Sie eine Summe der Einkünfte von â?¬ 50.000, in der â?¬ 1.000 ausländische Kapitaleinkünfte enthalten sind. Die auf Ihr zu versteuerndes Einkommen laut Splittingtabelle festzusetzende Einkommensteuer beträgt annahmegemäß â?¬ 6.000. Daraus errechnet sich eine Einkommensteuer von â?¬ 0,12 pro Euro Einkünfte (â?¬ 6.000/â?¬ 50.000) ...“
steuernetz.de - Grundtarif und Splittingtarif
„verringert sich auch die zu zahlende Einkommensteuer. Daher gibt es ab 2004 auch keine offiziellen Einkommensteuertabellen (Grundtabelle und Splittingtabelle) mehr, denn diese hätten wegen des Wegfalls der Tabellenstufen einen übermäßigen Umfang. Beide Tabellen sind auszugsweise in der »Steuer-Spar-Erklärung« hinterlegt und über das Menü »Extras« aufrufbar ...“
SteuLi - Ausgabe 196 vom 20.05.2008 (Themen u.a. Steuersoftware, Steuerprogramm)
„Im Anhang sind als relevante Nebengesetze mit Verwaltungsanordnungen wiedergegeben: EigZulG, Wohnflächenverordnung, Betriebskostenverordnung, InvZulG 2005 und 2007 nebst Ausführungsschreiben und SolZG. Ebenfalls aufgenommen wurde die Grund- und Splittingtabelle.“
steuernetz.de - Was ist der Progressionsvorbehalt?
„Dadurch ergibt sich für Ihr übriges Einkommen immer ein höherer Steuerbetrag als in der amtlichen Steuertabelle angegeben. Sie können dann die Jahres-Einkommensteuer nicht wie sonst direkt aus der Grund- oder Splittingtabelle ablesen.“
steuernetz.de - Bei Leistungsrückzahlungen Steuererklärung abgeben
„Damit kommt es zu einem negativen Progressionsvorbehalt (R 32 b Abs. 3 Satz 2 EStR 2005), das heißt, der auf das zu versteuernde Einkommen anzuwendende besondere Steuersatz ist niedriger als nach der Grund- oder Splittingtabelle.“
Haufe.de - Produkte zu Wirtschaft, Recht, Steuern
„Mit der Einkommensteuer-Gesamt-Veranlagungs-Tabelle können Sie Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowohl nach der Grund- als auch nach der Splittingtabelle einfach ermitteln.“
Steuertabelle - Grundtabelle
„Einkommensteuer-Grundtabelle sowie Einkommensteuer-Splittingtabelle für das Veranlagungsjahr 2004“