Splittingtarif
Weiterführende Informationen zum Thema
steuernetz.de - Steuerliche Auswirkung beim Unterhaltspflichtigen
„Ist nach Trennung oder Scheidung die günstige Ehegattenbesteuerung mit dem Splittingtarif nicht mehr möglich, mindern Unterhaltsverpflichtungen die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen erheblich. Als Ausgleich dafür gibt es die Möglichkeit, nachgewiesene Unterhaltsleistungen an den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten als Sonderausgaben abzuziehen und so eine Steuerentlastung ähnlich dem früheren Splittingtarif zu erreichen - daher auch die Bezeichnung Realsplitting.“
steuernetz.de - Endgültige Festsetzung im Steuerbescheid
„Die Nullzone beim Solidaritätszuschlag beläuft sich beim Grundtarif auf â?¬ 972,00 und beim Splittingtarif auf â?¬ 1.944,00. Der sich daran anschließende Ãbergangsbereich endet beim Grundtarif bei â?¬ 1.340,00 und beim Splittingtarif bei â?¬ 2.681,00. Auf den festgesetzten Solidaritätszuschlag werden Ihre Vorauszahlungen während des Jahres angerechnet.“
steuernetz.de - Grundfreibetrag
„Ab 2004 bleibt Ihr zu versteuerndes Einkommen beim Grundtarif bis zu einem Betrag von â?¬ 7.664,00 und beim Splittingtarif bis zu einem Betrag von â?¬ 15.328,00 einkommensteuerfrei. Dieser steuerfreie Betrag heißt Grundfreibetrag und soll Ihr Existenzminimum sichern. Eine Erhöhung des Grundfreibetrages entlastet also alle Steuerzahler.“
Muster-Einspruch: Splittingtarif für Lebenspartner
„[15.01.2007] - Das Bundesverfassungsgericht prüft zurzeit, ob der Splittingtarif auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften angewendet werden darf. Wenn Sie mit Ihrem Lebenspartner die Zusammenveranlagung beantragt haben und das Finanzamt ablehnt, können Sie sich mit diesem Muster-Einspruch auf das anhängige Verfahren berufen.“
SteuLi - Ausgabe 150 vom 20.06.2006 (Themen u.a. Elterngeld, Richtsatzsammllung 2005)
„Betroffene können im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung die Zusammenveranlagung und damit den Splittingtarif beantragen. Wenn das Finanzamt die Zusammenveranlagung ablehnt, kann Einspruch eingelegt und unter Berufung auf die Verfassungsbeschwerde Ruhen des Verfahrens beantragt werden.“
SteuLi - Ausgabe 154 vom 20.08.2006 (Themen u.a. Verfahrensrechtliche Probleme beim ElsterOnline-Verfahren)
„Insgesamt wurden von Steuerpflichtigen im Jahr 2002 (positive) Einkünfte in Höhe von 992 Milliarden Euro erzielt, hiervon wurden 661 Milliarden Euro nach dem Splittingtarif besteuert.“
steuernetz.de - Die besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung
„Das sog. Witwen- oder Gnadensplitting - Besteuerung des Verwitweten nach dem Splittingtarif - bleibt dann nämlich erhalten unter insgesamt dreimaliger Ausnutzung des Grundfreibetrages.“
steuernetz.de - Die Ermittlung der Einkommensteuerschuld
„ Die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens Grundtarif und Splittingtarif “
SteuLi - Ausgabe 146 vom 20.04.2006 (Themen u.a. Erforderliche Angaben in einem ordnungsgemäßem Fahrtenbuch)
„Keine Zusammenveranlagung und Splittingtarif für eingetragene Lebenspartner “
