Stehender Gewerbebetrieb
Weiterführende Informationen zum Thema
§ 4 GewStDV hier in der aktuellen Fassung
„Ein Gewerbebetrieb, der aufgegeben oder aufgelöst wird, bleibt Steuergegenstand bis zur Beendigung der Aufgabe oder Abwicklung. “
GewStDV - Ãbersicht
„ § 15 GewStDV - Hebeberechtigte Gemeinde bei Gewerbebetrieben auf Schiffen und bei Binnen- und Küstenschifffahrtsbetrieben“