Steuerbescheid, Änderung
Weiterführende Informationen zum Thema
„Dies resultiert daraus, dass der Kläger Anträge auf Berichtigung der maßgeblichen Feststellungs- und Folgebescheide gestellt hat. Die Abgabenordnung kennt in ihren §§ 129 - 131 sowie vor allem auch in den für Steuerbescheide geltenden §§ 172 - 177 Vorschriften, die eine Änderung auch von bestandskräftigen Steuerbescheiden ermöglichen ...“
„Sie sollten also Konkreteres im Auge haben, als "irgendwie Steuern zu sparen", und dieses in einem Antrag benennen. Beantragen Sie also die Aufhebung des Einspruchsbescheides wie auch die änderung des vorausgehenden Steuerbescheides. Das alles mit genauen Daten und mit Nennung der Streitfrage ...“
„Aber kennen Sie wirklich alle Feinheiten? Wissen Sie, daß ab 1996 einige änderungen eingefügt worden sind, die nicht alle mitbekommen haben? Um hier auf den neusten Stand zu kommen und mit den Neuheiten vertraut zu werden, wurde dieses Thema nachfolgend aufgegriffen und dargestellt.“
„Der ab hier beschriebene Weg ist der ab 1996 gültige. Für alle Verwaltungsakte, die nach dem 31.12.1995 erlassen werden, gilt die änderung des Grenzpendlergesetzes. Hier nun ein Abriß des Einspruchsverfahrens, wie es ab 1.1.1996 gilt:“
„wegen einer schweren Krankheit im Rahmen einer Notlage "verkauft" wird. Die änderung greift in den Erwerbsvorgang ein, wenn er nach dem 31.12.1996 erfolgte. “