Steuererklärung, Belege, Nachweise
Weiterführende Informationen zum Thema
„über Wohl und Wehe Ihres Einspruchs entscheidet aber vor allem die Begründung. Auf ihre Unangreifbarkeit sollten Sie daher größten Wert legen und zweifelsfrei nachweisen, daß Ihnen die strittigen Aufwendungen entstanden sind, daß das Belegdatum in den Veranlagungszeitraum fällt und daß Ihre Ansprüche den Bereichen zuzuordnen sind, in denen Sie sie beanspruchen.das alles natürlich tunlichst mit unzähligen Belegen unterfüttert ...“
„Diese werden normalerweise von Unternehmen ausgeführt. Deswegen passen die Formvorschriften für die Nachweise nicht so ganz, zum Beispiel die geforderte "Rechnung".“
„6 EStG einen Rechtsstandpunkt eingenommen hat, den es auf den Einspruch der Kläger hin offenbar für unzutreffend erkannt, jedenfalls aber nicht aufrechterhalten hat ...“