Steuererklärung, Zuständiges Finanzamt
Weiterführende Informationen zum Thema
„Die Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden USt im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird (Kleinunternehmerregelung). Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung erklären, dass er auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet ...“
„Bitte haben Sie Verständnis, dass auf Grund der finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben durch das Bundesministerium der Finanzen keine Anfragen zu Ihren persönlichen steuerlichen Angelegenheiten bearbeitet werden können. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt. Bei der Suche hilft: www.finanzamt.de. Dort finden Sie u.a.“
„Einzelfragen - insbesondere zu individuellen Steuerberechnungen - können nicht beantwortet werden. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt (www.finanzamt.de [Extern] ).“