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Steuerrecht
Weiterführende Informationen zum Thema
„Der Umstand, dass für einige wichtige Steuerarten ab dem Erhebungszeitraum 1989 durch die Vorschrift des § 233 a AO die so genannte Vollverzinsung in das Steuerrecht eingeführt worden ist, nach der - unter Berücksichtigung eines Karenzzeitraums - die betreffenden Steuern vor ihrer durch die Steuerfestsetzung begründeten Fälligkeit von ihrer Entstehung an zu verzinsen sind und auch zuviel gezahlte Steuern verzinst werden, (vgl. Gesetzentwurf eines Steuerreformgesetzes 1990 BT-Drucks. 11/2157, S.“
„Das Finanzamt setzte mit Bescheid vom 26.09.1997 (Anlage K 2) unter Abänderung eines Schätzungsbescheides vom 24.01.1997, gegen den der steuerrechtlich kundige Kläger mit Schreiben von 25.2.1997 (Anlage B2) Einspruch eingelegt hatte, nach Ermittlung eines Gesamtbetrages der Einkünfte von minus DM 75.746,-- die Einkommensteuer des Klägers für das Jahr 1991 auf DM 0 fest; der Vorbehalt der Nachprüfung blieb aufrecht erhalten. Diesen Bescheid vom 26.09.1997 hatte das Finanzamt an die Firma ...“
„Den Anteil an der Einkommensteuer der Kläger zu 2) und 3), der sich bei ihnen als Mehrbelastung auswirkte, hat der Beklagte aber nicht durch eine unerlaubte Handlung erlangt, sondern aufgrund rechtmäßiger steuerrechtlicher Vorschriften. Allerdings geht hier die steuerliche Mehrbelastung der Gesellschafter auf eine Schadensersatzleistung an die Gesellschaft zurück, die zum Ersatz des dem Gesamthandvermögen durch eine Amtspflichtverletzung zugefügten Schadens geleistet worden ist ...“
„Darüber hinaus werden auch neu anhängige Verfahren beim EuGH und BVerfG mit Schwerpunkt im Steuerrecht abgebildet. Damit ist sichergestellt, dass Sie keine Rechtsfrage von Bedeutung verpassen und schnell entscheiden können, ob bei noch offenen Bescheiden möglicherweise Einspruch eingelegt werden sollte. Durch die übersichtliche Darstellung in der Themenübersicht sehen Sie zunächst auf einen Blick, welche Rechtsgebiete betroffen sind.“
„Selbst wenn er keine Kenntnisse im Steuerrecht gehabt habe, hätte er bei einem Zahlenvergleich den Bearbeitungsfehler erkennen können. Für die Fertigung des Einspruchs sei lediglich eine Wiederholung der Angaben aus der Einkommenssteuererklärung von 1988 erforderlich gewesen, dementsprechend habe auch der Steuerberater seinen Einspruch formuliert. Das hätte jedoch auch der Kläger ohne fremde Hilfe selbst erledigen können.“
„nach dem Steuerrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft dort ansässig ist und nicht nach einem zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und einem Staat außerhalb der Europäischen Union geschlossenen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkünften für steuerliche Zwecke als außerhalb der Gemeinschaft oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft ansässig gilt, und3.“
„Dieses Urteil wurde am 23.10.1999 in der Zeitschrift "Deutsches Steuerrecht" veröffentlicht, die beim Finanzamt B... am 26.10.1999 vorlag. Im Umlaufverfahren wird diese Zeitschrift lediglich den Sachgebietsleitern, den Mitarbeitern der Rechtsbehelfsstelle und der Abteilung Betriebsprüfung, nicht aber den Sachbearbeitern zur Verfügung gestellt.“
„Immerhin können Sie sich aber noch unser Steuerrecht zunutze machen. Denn wenn die Begründung der Zweitwohnung im Gastland Deutschland beruflich veranlaßt ist, kann das Finanzamt den Abzug der Mehraufwendungen nicht allein deshalb verweigern, weil Asyl beantragt oder gewährt worden ist. Sämtliche Kosten sind dann absetzbar.“
„nach dem Steuerrecht eines Mitgliedstaats in Bezug auf den steuerlichen Wohnsitz als in diesem Staat ansässig und auf Grund eines mit einem dritten Staat geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens in Bezug auf den steuerlichen Wohnsitz nicht als außerhalb der Gemeinschaft ansässig betrachtet wird und3.“
„Man muss sich bei der Besteuerung von Auslandssachverhalten jedoch darüber im Klaren sein, das die Schwierigkeiten, die man allgemein hin ja dem deutschen Steuerrecht nachsagt, sich in solchen Fällen noch potenzieren. Hier könnte sich also - zur Rechtssicherheit - die Beauftragung eines Steuerberaters lohnen.“
„Die Kläger hatten argumentiert, dass Steuerzahler das Steuerrecht nicht mehr ohne Hilfe durch Fachleute verstehen könnten. Deshalb würden Steuerberatungskosten zwangsläufig anfallen. Für Aufwendungen, die man nicht vermeiden kann, sei der Steuerabzug durch die Verfassung vorgeschrieben.“
„Wenn es einem auffällt, dann legt man einen Rechtsbehelf ein, der im Steuerrecht Einspruch genannt wird. Soweit werden Sie sicher dieses Verfahren kennen, schließlich steht auf jedem Steuerbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung. Aber kennen Sie wirklich alle Feinheiten?“
„Es bestimmt somit den Inhalt der in diesem Verhältnis bestehenden Amtspflichten erkennbar nach dem Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben, der auch im Steuerrecht und für das Steuervollstreckungsverfahren gilt (vgl. BFH HFR 1964, 308, 309; Staudinger/Weber BGB 11. Aufl.“
„Bei aller Unordnung im deutschen Steuerrecht ist es doch in einer Hinsicht konsequent: Staatliche Zuwendungen an erwiesenermaßen arme Schlucker werden auf dem Umweg über die Steuer nicht wieder gekürzt. Wohngeld ist daher natürlich nach § 3 Nr. 58 EStG steuerfrei.“
„Das Profi-Informationssystem für das gesamte Steuerrecht beinhaltet umfassende Fachbeiträge, eine Entscheidungs- und Gesetzesdatenbank sowie zahlreiche Arbeitshilfen. Attraktive Services unterstützen Sie bei Ihrer rechtssicheren Beratung und Mandantenbindung.“
„1 Satz 1), das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist.2Steuerrechtliche Wahlrechte bei der Gewinnermittlung sind in Übereinstimmung mit der handelsrechtlichen Jahresbilanz auszuüben.“
„Es ist bereits an dem Vordruck der Anlage L selbst zu erkennen, daß es sich hier um einen relativ umfangreichen Komplex im Steuerrecht handelt, der jedoch in Relation zu den anderen Einkunftsarten selten vorkommt und daher von geringer Bedeutung ist.“
„Das Steuerrecht ist nichts für Kurzentschlossene, denn jede Entscheidung bedeutet bares Geld. Kindergeld wird zum Beispiel direkt und in barer Münze ausgezahlt. Kinderfreibeträge machen sich dagegen nur indirekt als Steuervergünstigung bemerkbar.“
„Das heißt, steuerrechtlich geht er einer auf die Erzielung von Einkünften ausgerichteten Beschäftigung nach. Erwerbstätige und Auszubildende sind also in diesem Sinne einander gleichgestellt. Letztere können sich allerdings viel weniger leisten.“
„In diesem Seminar werden Ihnen alle wesentlichen Neuerungen im Steuerrecht der GmbH und ihrer Gesellschafter sowie Hinweise zur neuen Rechtsprechung und zu aktuell anzuwendenden Verwaltungserlassen vorgestellt.“
„Die von den Klägern angeführte EU-Richtlinie entstamme dem Verkehrsrecht, und sei für das Steuerrecht nicht bindend (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.8.2007, Az. 8 V 1/07).“
„Der Staat fördert Familien mit Kindern in vielfältiger Weise, vor allem im Steuerrecht. Ein zentraler Punkt ist hier der sog. »Familienleistungsausgleich« (§ 31 EStG).“
„Die »Steuerrecht-Datenbank« bietet Ihnen Gesetzestexte, Urteile und amtliche Richtlinien auf einen Klick.“
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