Steuerstraftaten
Weiterführende Informationen zum Thema
„Die bei den Bundes- und Länderfinanzverwaltungen eingerichteten Fahndungsstellen sind ein wichtiges Instrument zur Verfolgung von Steuerstraftaten. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag, eine gleichmäßige Besteuerung aller Steuerpflichtigen sicherzustellen. Nicht zu unterschätzen ist auch ihr Beitrag zur Prävention, durch den die Steuerehrlichkeit gefördert wird.“
„Steuerstraftaten verjähren weniger schnell: Bisher verjährte eine Steuerstraftat bereits nach fünf Jahren. Nun soll dies erst nach zehn Jahren der Fall sein - angesichts der jüngsten Fälle von Steuerhinterziehung eine sinnvolle Maßnahme, um Steuerbetrug einzudämmen.“
„Unter dem Motto „Steuerkriminalität eindämmen“ soll die Verfolgung von Steuerstraftaten nach dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009 erst nach zehn Jahren enden und bei der Strafzumessung wird über höhere Tagessätze nachgedacht ...“
„Das Gesetz sieht eine Vielzahl von Verbesserungen in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts vor - von der Gesundheitsförderung, über die Bekämpfung von Steuerstraftaten bis hin zur Eigenheimzulage. Wir haben für Sie wichtige Punkte des Gesetzes zusammengefasst.“
„Die Verfolgung von Steuerstraftaten erst nach zehn Jahren verjähren zu lassen, ist nicht zuletzt angesichts der jüngsten Fälle von Steuerhinterziehung eine sinnvolle Maßnahme, um Steuerbetrug einzudämmen.“
„§ 50e Bußgeldvorschriften; Nichtverfolgung von Steuerstraftaten bei geringfügiger Beschäftigung in Privathaushalten“
„ § 50e EStG - Bußgeldvorschriften; Nichtverfolgung von Steuerstraftaten bei geringfügiger Beschäftigung in Privathaushalten“
„ § 386 AO - Zuständigkeit der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten“
„die Zuwendung von Vorteilen sowie damit zusammenhängende Aufwendungen, wenn die Zuwendung der Vorteile eine rechtswidrige Handlung darstellt, die den Tatbestand eines Strafgesetzes oder eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt ...“