Stiftungen, Spenden
Weiterführende Informationen zum Thema
„Auf Empfehlung des Bundesrates wurde zudem die Höchstgrenze für die zusätzliche steuerliche Begünstigung von Spenden in den Vermögensstock von Stiftungen auf eine Million Euro angehoben (vorher 307.000 Euro). Weiterhin setzte sich der Bundesrat erfolgreich dafür ein, dass Bareinzahlungsbelege oder Buchungsbestätigungen eines Kreditinstitutes künftig als Nachweise für Zuwendungen bis zu einer Höhe von 200 Euro (vorher 100 Euro) genügen ...“
„Die staatliche Finanzierung der Parteien beschränkt sich nicht allein auf die im Parteiengesetz ausgewiesenen direkten Zuschüsse von 133 Millionen Euro im Jahr. Zudem werden die Steuerzahler auch auf indirektem Wege ? über die Steuerbegünstigung von Mitgliedsbeiträgen und Spenden und über die sogenannten Parteisteuern ? zur Kasse gebeten. Insgesamt werden die öffentlichen Haushalte so mit etwa 260 Millionen Euro pro Jahr belastet ...“
„Alle Neuregelungen führen zum gleichen Ergebnis: Es lohnt sich auch finanziell mehr als jemals zuvor, eine Stiftung zu unterstützen oder zu gründen. Das zahlt sich direkt für unsere Gesellschaft aus: Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts durch das neue Gesetz hat in kurzer Zeit viele Bürgerinnen und Bürger motiviert, selber eine Stiftung zu gründen oder ihre Spenden deutlich zu erhöhen - bestimmt auch in Ihrer Stadt!“
„Â Wer auf welche Weise von den Neuregelungen profitiert, das erfahren Sie in unseren Beiträgen zum Helfen, Spenden, Stiften.“