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das Steuer-Kompendium
Tatsache
Weiterführende Informationen zum Thema
„1 Satz 1 AO liegt wirtschaftliches Eigentum nur vor, wenn ein anderer als der Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über ein WG in der Weise ausübt, daß er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das WG ausschließen kann. Allein die Tatsache, daß der Nutzungsberechtigte ein Gebäude auf einem ihm überlassenen Grundstück errichtet und die Lasten des Grundstücks trägt, begründet noch kein wirtschaftliches Eigentum des Nutzenden (BFH-Urteil vom 21.12 ...“
„Eine steuerrelevante neue Tatsache, die zu einer höheren Steuer führt (§ 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO), muss das Finanzamt - genauso wie bei einer Änderung zu Ihren Gunsten - nach der damaligen Rechtsauffassung oder Verwaltungspraxis beurteilen. Auf keinen Fall darf es bei der Begründung etwa auf neuere BFH-Urteile zurückgreifen. Ferner darf das Finanzamt damals seine Pflicht nicht verletzt haben, von Amts wegen den Sachverhalt zu ermitteln (§ 88 AO).“
„Die Quittung für Ihr Geschäftsessen sind lukrative Aufträge und heftige Kopfschmerzen. Immerhin muß Ihnen die Tatsache, daß Sie auch noch die Taxiquittung verlegt haben, kein weiteres Kopfzerbrechen bereiten. Denn aus der Restaurantquittung geht hervor, daß während des geschäftlichen Beisammenseins wohl der eine oder andere gute Tropfen geleert wurde. Auch Ihrem Finanzbeamten sollte dann einleuchten, daß Sie die Strecke vom Restaurant nach Hause nicht zu Fuß bewältigen konnten.“
„Wer die Rundung von Pfennigbeträgen nicht zu seinem Vorteil nutzt, auch. Denn die Tatsache, daß nur sehr wenige Beträge bei der Steuererklärung bis auf zwei Stellen nach dem Komma genau anzugeben sind, heißt nicht, daß nun zwanghaft kaufmännisch gerundet werden muß: also bis vier ab, ab fünf auf. Sie sollten sich vielmehr je nach Bedarf ein wenig künstlerische Freiheit herausnehmen. Bei Einnahmen sollte daher immer ab-, bei Ausgaben immer aufgerundet werden.“
„Ein ablehnender Kindergeldbescheid wird bestandskräftig, wenn Sie als Eltern nicht innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Der Ablehnungsbescheid kann aber trotz Bestandskraft nachträglich aufgehoben werden, wenn das Kind entgegen der Prognose die Einkommensgrenze doch nicht überschritten hat (neue Tatsache gemäß Â§ 173 AO. Eine solche Änderung ist noch vier Jahre rückwirkend möglich ...“
„nach dem BGB unterhaltsverpflichtet ist. Die Tatsache, dass der Stpfl. nur nachrangig verpflichtet ist, steht dem Abzug tatsächlich geleisteter Unterhaltsaufwendungen nicht entgegen. Für den Abzug reicht es aus, dass die unterhaltsberechtigte Person dem Grunde nach gesetzlich unterhaltsberechtigt (z.B. verwandt in gerader Linie) und bedürftig ist.“
„Wie beide Parteien richtig zugrunde legen, besteht zur Feststellung des Sachverhalts vor einer Steuerfestsetzung die Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs. Der Steuerbescheid vom 27.10.1999 stützt sich unter anderem auf die dort zugrunde gelegte Tatsache, wonach die Klägerin als Beschenkte keinen Einfluss mehr auf den der Schenkung folgenden Verkauf habe nehmen können ...“
„Der Familienkasse waren bei Erlass des ablehnenden Kindergeldbescheides die Beiträge zur Sozialversicherung nicht bekannt, denn sie wurden nirgends abgefragt. Für die Behörde liegt also eine "neue Tatsache" vor. Eltern und Kind konnten die Wichtigkeit dieser Information nicht kennen. Deshalb ist ihnen deren Fehlen nicht anzulasten.“
„Angesichts der Tatsache, dass nach Schätzungen des Instituts für angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) der Umfang der Schattenwirtschaft in Deutschland 2007 im Vergleich zum Vorjahr nochmals leicht zurückgegangen ist, sind diese Zahlen für mich ein klarer Beleg: Wir sind bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit noch schlagkräftigerer geworden!“
„1 AO berechtigt. Eine nachträglich bekannt gewordene Tatsache liegt dann vor, wenn sie bereits bei Erlass des ursprünglichen Bescheides vorhanden war; erst nachträglich eintretende Tatsachen führen nicht zu einer Änderungsbefugnis nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO (Rüsken in: Klein, AO, 7.“
„1 Satz 2 A0 erfolgt war. Weiter ist entsprechend dem unbestrittenen Vortrag des beklagten Landes festzustellen, dass der letztlich den Ursprungsbescheid wieder herstellende Bescheid erlassen worden ist, da in dem Schreiben des Steuerbevollmächtigten der Kläger vom 04.05.1992 neue Tatsachen enthalten waren ...“
„Ich will gleich zu Beginn folgende Tatsache sehr deutlich machen: Es gibt kein anderes Land, das international so vernetzt ist und in seiner Wohlstandsentwicklung von Außenwirtschaftsbeziehungen so abhängig ist wie die Bundesrepublik Deutschland ...“
„Falls das FA Recht hat, müsste die Rückoption nach der Logik des FA in A 148 Abs. 9 UStR und der Tatsache, dass dadurch ein notarieller Vertrag abgeändert wird, m.E. ebenfalls beurkundet werden.“
„Das Gericht wiederum darf und muss nach § 203 StGB die Eröffnung des Hauptverfahrens beschließen, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer strafbaren Handlung h i n r e i c h e n d v e r d ä c h t i g erscheint ...“