Teilwertabschreibung
Weiterführende Informationen zum Thema
„Das hat zur Folge, dass ein Forderungsverlust beim Absinken der Währung durch einen entsprechenden Gewinn bei der Schuld in fremder Währung ausgeglichen wird. Insofern ist bei einem Deckungsgeschäft eine Teilwertabschreibung nicht möglich. Ob eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert bei Fremdwährungsforderungen dann ausgeschlossen ist , wenn z. Versicherungen das in ausländischer Währung abgeschlossene Geschäft ausreichend sichern, mag zwar zweifelhaft sein.“
„1 Nr. 2 Satz 2 EStG eine Teilwertabschreibung vornehmen auf den von Ihnen genannten Verkaufspreis von 120.000 €, sofern dieser bei Aufstellung der Bilanz bereits verbindlich kontraktiert wurde. Es handelt sich in diesem Fall dann um eine dauerhafte Wertminderung /(vgl. hierzu das BMF-Schreiben vom 25.02.2000 (BStBl.“
„Wie viel von den Vorräten verbraucht wird, ist unerheblich. Rückstellungen für der Höhe nach ungewisse Schulden dürfen nicht gebildet werden, eine Teilwertabschreibung bei Wertverlust des Betriebsvermögens ist nicht möglich.“