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das Steuer-Kompendium
Telefon
Weiterführende Informationen zum Thema
„Durch die Zahlung der ersten Stundungsrate wirkt man dem Eindruck entgegen, dass der Steueranspruch gefährdet ist. Es ist auch empfehlenswert den Stundungsantrag vorab mit dem zuständigen Bearbeiter telefonisch abzustimmen.“
„Aber auch wenn Ihr Arbeitnehmer seinen Feierabend zwar für die Firma, nicht jedoch für die minutiöse Abrechnung der Telefongebühren geopfert hat, können Sie einige der Auslagen übernehmen. Ohne besondere Aufzeichnungen können so bei Telefonrechungen unter 50 EUR pro Monat 20 % der Einheiten steuerfrei erstattet werden. Bei Rechnungsbeträgen zwischen 50 und 100 EUR kann Ihr Mitarbeiter 10 EUR sowie 40 % des Betrages, der über 50 EUR hinausgeht für sich verbuchen ...“
„Ist eine vollständige Klageschrift schließlich erstellt, ist diese beim zuständigen Finanzgericht einzureichen. Dieses finden Sie entweder im Telefonbuch oder auf dem entsprechenden Vermerk "Rechtsbehelfsbelehrung" des Ablehnungsbescheides Ihres Einspruches. Finden Sie es hingegen gar nicht, können Sie es sich auch ganz leicht machen und jemand anderen schicken: Vielleicht einen Beamten des Finanzamtes, bei dem alles begann. Geben Sie einfach die Klage fristgerecht mit besten Grüßen dort ab.“
„Denn Schadenersatzleistungen, für Schäden, die auf dem Hin- oder Rückweg entstanden sind, können als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden, auch wenn die Versicherung sich weigert zu bezahlen. Die Reparaturkosten, die außergewöhnliche Absetzung für Abnutzung, die Rechtsanwaltskosten, die Gerichts-, Gutachter-, Arzt- und Krankheitskosten, die Aufwendungen für den Leihwagen, selbst die durch den Unfall anfallenden Telefonate zählen hierzu ...“
„Erledigen Sie mit Ihrem privaten Telefon auch berufliche Telefonate, können Sie die Kosten dafür als Werbungskosten absetzen. Das Gleiche gilt, wenn Sie von zu Hause berufliche Faxe vom privaten Faxgerät versenden, beruflich das Internet nutzen oder berufliche Nachrichten oder Dateien per E-Mail verschicken. mehr » “
„Frau Bergmann aus Hellersdorf suchte die Beratungsstelle der Beratungsstellenleiterin Frau Siegrid Hiller des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. in 12555 Berlin, Waldburgweg 19, Telefon: 030 ? 5665588 auf. Frau Bergmann ist Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein.“
„in 13507 Berlin, Schlieperstr. 13 Telefon: 030 ? 4040721 beraten. Herr Jurkewicz ist Mitglied des Lohnsteuerhilfevereins.“
„74564 Crailsheim Alternativ auch unter Telefon 07951/401-0 oder unter Telefax 07951/401-220 erreichbar.“
„29410 Salzwedel Alternativ auch unter Telefon 03901/857-0 oder unter Telefax 03901/857-100 erreichbar.“
„Weist der Arbeitnehmer den Anteil der beruflich veranlassten Aufwendungen an den Gesamtaufwendungen für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten im Einzelnen nach, kann dieser berufliche Anteil für den gesamten VZ zugrunde gelegt werden ...“