Termingeschäft, Spekulationsgeschäft
Weiterführende Informationen zum Thema
SteuerThek: Private Veräußerungsgeschäfte
„Fließt das Entgelt aus einem Spekulationsgeschäft im Laufe mehrerer Kalenderjahre in Raten zu, so ist als Spekulationsgewinn der überschuß der Einnahmen über die Anschaffungs- oder Herstellungskosten und die zugehörigen Werbungskosten jeweils in den Veranlagungszeiträumen zu berücksichtigen, in denen er tatsächlich erzielt worden ist (BFH-Urteil vom 13.4.1962 - BStBl 1962, Teil III, Seite 306) ...“