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das Steuer-Kompendium
Trinkgelder
Weiterführende Informationen zum Thema
„2 Satz 4-6 LStR 2005), aus öffentlichen Kassen dagegen voll. Trinkgelder sind steuerfrei (§ 51 EStG), ebenso unter bestimmten Bedingungen ein Kindergartenzuschuss für nicht schulpflichtige Kinder (R 21 a LStR 2005). Zuwendungen des Arbeitgebers pro Betriebsveranstaltung und Mitarbeiter sind bis â?¬ 110 steuerfrei (§ 8 Abs ...“
„Denn Sie können sich dann ja wiederum beim Staat bedienen. Auch Trinkgelder sind als Betriebsausgaben anzusetzen. Bei Summen von bis zu 10 %, höchstens aber 25 EUR, reicht es, wenn der Bedachte kurz handschriftlich quittiert. Bei allem darüber benötigen Sie einen maschinellen Beleg.“
„Trinkgelder, die im Zusammenhang mit einer ärztlich angeordneten Behandlung hingegeben werden, sind nicht als außergewöhnliche Belastung i. S. d. § 33 EStG zu berücksichtigen (>BFH vom 30.10.2003 - BStBl 2004 II  S. 270).“
„Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleitung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist;52.“
„Die Aufwendungen für Baumaterial und Handwerker, Fahrstuhl- und Heizungsanlagen, für Heizkörper, Küchenspülen, Spülunterschränke, sanitäre Anlagen, Grundstücksumzäunungen, auf Estrich verlegte und mit dem Untergrund fest verbundene Teppichböden, den Anschluß an das Stromnetz, den Gas- und Wasseranschluß, die Anlagen zur Ableitung von Abwässern, die Wege, die Garage, die Garagenzufahrt und alles andere setzen Sie also in eins ...“