Typisch Stiller Gesellschafter
Weiterführende Informationen zum Thema
EStH 2006 - Ãbersicht
„Hierbei kommt es auf den rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt des jeweiligen Geschäfts und nicht auf die Bezeichnung durch die Vertragsparteien an (>BFH vom 9.5.1996 - BStBl II S. 642) ...“