Umsätze, Steuerpflichtig
Weiterführende Informationen zum Thema
„Diese Leistungen führen dann zu steuerbaren Umsätzen, die auch steuerpflichtig sind, soweit keine Steuerbefreiung nach § 4 UStG einschlägig ist. Der Unternehmer hat dann aus dem Leistungsbezug einen Vorsteuerabzug, muss aber die Ausgangsleistung der Umsatzsteuer unterwerfen.“
„Verteilung der Beweislast bei weder beim Steuerpflichtigen noch beim FA vorhandenen Unterlagen für die Einkommensteuerveranlagung 1975: Anpassung der Einkommensteuerveranlagung 1975 an im 2002 geänderten Gewinnfeststellungsbescheid“
„Sponsoring von Sportvereinen ist steuerpflichtig“