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das Steuer-Kompendium
Umsätze
Weiterführende Informationen zum Thema
„Doch Vorsicht: Sie sollten sich bei den Bemessungsgrenzen Ihres Umsatzes von Anfang an nichts vormachen. Natürlich mangelt es, wenn Sie gerade erst Ihr eigener Herr geworden sind, an einer Vorjahresbilanz und den entsprechenden Umsätzen. Dennoch dürfen Sie den Vorjahresumsatz nicht mit Null ansetzen und gleich Einnahmen von bis zu 50.000 EUR umsatzsteuerfrei für sich beanspruchen. Vielmehr sollten Sie, wenn Sie erstmals auf eigenen Füßen stehen, große Sprünge vermeiden: Nur 16 ...“
„zehn % des Gesamteinkommens hinaus spendet nur, wer großzügig oder selbständig ist. Selbständige haben die Wahl, die Höchstgrenze vom Gesamtbetrag der Einkünfte zu berechnen oder zwei Tausendstel der Umsätze Ihres Betriebes und der Löhne und Gehälter Ihrer Angestellten als Grenze heranzuziehen. Gerechnet wird dabei allerdings nicht nur der steuerpflichtige, sondern auch der steuerfreie und der nichtsteuerbare Auslandsumsatz. “
„ein Land- und Forstwirt Umsätze aus der übernahme von Rohstoffen (z.B. organische Abfälle) erzielt, diese be- oder verarbeitet und die dabei gewonnenen Erzeugnisse nahezu ausschließlich im eigenen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft verwendet und die Erzeugnisse im Rahmen einer ersten Stufe der Be- oder Verarbeitung, die noch dem land- und forstwirtschaftlichen Bereich zuzuordnen ist, hergestellt werden ...“
„Wenn Sie beruflich viel unterwegs sind, wird man am Ende der Reise von Ihnen nicht nur Umsätze erwarten. Auch eine genaue Abrechnung der Fahrten müssen Sie, wenn Sie wirklich Steuern sparen wollen, vorzuweisen haben - am besten in einem Fahrtenbuch mit Datum, den Tachoständen, dem Reiseziel, der Reiseroute, dem Reisezweck, der besuchten Firma, dem Ansprechpartner und den gefahrenen Kilometern ...“
„Grabpflege, Gartengestaltung) im Zusammenhang mit dem Absatz eigener land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse handelt es sich grundsätzlich um eine gewerbliche Tätigkeit ...“