Umsatzsteuer, Betriebsausgabe
Weiterführende Informationen zum Thema
steuernetz.de - Steuern
„Steuern (sowie Säumniszuschläge u.Ä.) sind im Jahr der Zahlung als Betriebsausgabe abziehbar, wenn es sich um betrieblich veranlasste Steuern handelt, wie Umsatzsteuer, Gewerbesteuer (bis 2007), Lohnsteuer, Grundsteuer für Betriebsgrundstücke usw. Die Einkommensteuer ist nicht absetzbar.“
steuernetz.de - Die Abgrenzung zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen
„Ab 2006 ist es häufiger als bisher steuerlich attraktiv, den gemischt genutzten PKW im Privatvermögen zu belassen. Denn aufgrund der geänderten Vorschriften zur Berechnung des Privatanteils beim gewillkürten Betriebsvermögen sind zumindest theoretisch dieselben Kosten als Betriebsausgabe abziehbar - unabhängig davon, ob das Fahrzeug zum gewillkürten Betriebsvermögen gehört oder zum Privatvermögen ...“
Diskutieren Sie mit!: Vorsteuer innergemeinschaftliche Erwerbe 13a UStG
„Wie bzw. vielmehr auf welcher Maske kann ich diese Betriebsausgaben in der Gewinnermittlung eintragen, damit das Programm automatisch die Vorsteuer nach 13a ausrechnet und gleichzeitig automatisch die Umsatzsteuer nach 13a wieder abzieht?“
Diskutieren Sie mit!: Hilfe Abschreibungen
„es reicht, die Anschaffung im Bereich Abschreibung zu erfassen. Wenn die Vorsteuer nicht als Betriebsausgabe gebucht wird, muss das einen anderen Grund haben. Ist denn die Anschaffung im Journal enthalten?“
SteuLi - Ausgabe 183 vom 05.11.2007 (Themen u.a. Kindergeld, Arbeitszimmer, Umsatzsteuer-Voranmeldung)
„2 Satz 2 EStG als in diesem Jahr abgeflossen. Die Zahlung im Januar ist also im alten Jahr als Betriebsausgaben absetzbar (BFH-Urteil vom 1.8.2007, XI R 48/05).“
Haufe.de - Produkte zu Wirtschaft, Recht, Steuern
„Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (bis zur Höchstgrenze) sowie die pauschale Steuer werden in voller Höhe als Betriebsausgaben anerkannt.“
steuernetz.de - Entnahme von Anlagevermögen
„Umsatzsteuer. Der Restbuchwert des Wirtschaftsgutes zum Zeitpunkt der Entnahme wird als Betriebsausgabe angesetzt.“
steuernetz.de - Abschreibungen auf Anlagevermögen
„Das war eine Möglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen (alle Unternehmer mit Einnahmen-Ãberschuss-Rechnung), unabhängig von der Rechtsform und der erzielten Einkünfte, bereits in den beiden Jahren vor einer geplanten Anschaffung eines fabrikneuen beweglichen Wirtschaftsgutes (auch eines geringwertigen) des Anlagevermögens (z.B ...“
Wissen, Forum, Kontakte für Financeprofis - haufe.de/finance
„Beiträge zur Berufsgenossenschaft (BG)= Betriebsausgabe, Leistungen steuerfrei ? “