Umsatzsteuer, Bewirtungskosten
Weiterführende Informationen zum Thema
„Bei Bewirtungskosten sind die Finanzämter besonders knauserig. Auch bei offensichtlich beruflichen Veranstaltungen suchen sie eine private Mitveranlassung, um die Kosten streichen zu können. Dabei hat der Bundesfinanzhof klar gestellt: Untergeordnete private Interessen muss das Finanzamt tolerieren, wenn die Gesamtumstände auf einen beruflichen Anlass schließen lassen.“
„Der Ratgeber beantwortet ausführlich sämtliche Fragen zu Dienstreisen, Firmenwagen, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Doppelter Haushaltsführung und Bewirtungskosten. Die übersichtlichen Tabellen, zahlreiche Fallbeispiele, Checklisten und Berechnungsformulare erleichtern dem Leser die sichere Umsetzung des aktuellen Reisekostenrechts in die Praxis ...“
„Für die berufliche oder private Veranlassung der Bewirtungskosten ist daher z.B. auch von Bedeutung, in wessen Räumlichkeiten die Veranstaltung stattfindet, wer als Gastgeber auftritt, wer die Gästeliste bestimmt, ob es sich bei den Gästen um Kollegen, Geschäftsfreunde, Pressevertreter oder um private Bekannte oder Angehörige des Steuerpflichtigen handelt.“
„Eine Ausnahme gilt bei Bewirtungskosten. Bewirtungskosten dürfen nur dann als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die strengen formalen Voraussetzungen des Einkommensteuergesetzes in Form laufender gesonderter Aufzeichnungen erfüllt sind, und dann auch nur zu 70 % ...“