Umsatzsteuer, Durchschnittssatz
Weiterführende Informationen zum Thema
„ § 23a UStG - Durchschnittssatz für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes “
„Die Heranziehung der ertragsteuerrechtlichen Grundsätze beschränkt sich jedoch auf die Klärung der Frage, ob die jeweilige Tätigkeit ihrem Wesen nach eine land- und forstwirtschaftliche oder eine gewerbliche Tätigkeit ist. Leistungen, die ihrer Natur nach gewerbliche Leistungen sind (z.B ...“