Umsatzsteuer, Geschenke
Weiterführende Informationen zum Thema
„Im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 2006 werden sog. Hospitality-Leistungen angeboten, die den Eintritt ins Stadion (verbunden mit Logen- oder bevorzugten Sitzplätzen), bevorzugte Parkmöglichkeiten, gesonderten Zugang zum Stadion, Bewirtung, persönliche Betreuung, Erinnerungsgeschenke und ein Unterhaltungsangebot umfassen. Diese werden in verschiedenen Kategorien angeboten. In Hospitality-Leistungen sind keine Werbeleistungen enthalten.“
„Das gilt auch für ihrer Art nach übliche Zuwendungen, bei denen die 110-Euro-Grenze des Absatzes 4 Satz 2 überschritten wird, sowie für nicht übliche Zuwendungen, z. B. Geschenke, deren Gesamtwert 40 Euro übersteigt, oder Zuwendungen an einzelne Arbeitnehmer, aus Anlass - nicht nur bei Gelegenheit - einer Betriebsveranstaltung.“
„übliche Sachleistungen bei einem Empfang anlässlich eines runden Geburtstages eines Arbeitnehmers, wenn es sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles um ein Fest des Arbeitgebers (betriebliche Veranstaltung) handelt ...“