Unfallversicherung
Weiterführende Informationen zum Thema
„die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung , der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften“
„Zu den abzugsfähigen Reisenebenkosten gehören zum Beispiel Auslagen für Fahrten am Dienstreiseort, Parkgebühren, Autobahn-, Maut- oder Fährgebühren, Auslagen für berufliche Telefonate, Eintrittsgelder für berufliche Veranstaltungen, Beiträge zu einer auf Dienstreisen beschränkten Reisegepäck- und Unfallversicherung, Unfallschaden auf einer Dienstreise, Diebstahl von beruflich genutzten Gegenständen oder von persönlichem Reisegepäck während einer Dienstreise ...“
„Das Bundeskabinett hat am 13. Februar beschlossen, die gesetzliche Unfallversicherung zu modernisieren. Im Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (UVMG) wird der Personenkreis erweitert, der sich gegen Unfälle freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern kann. Das betrifft insbesondere gemeinnützige Vereine.“
„Bei den Nachweisen kann es sich z.B. um Rentenbescheide eines Versorgungsamts oder eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung oder bei Beamten, die Unfallruhegeld beziehen, um einen entsprechenden Bescheid ihrer Behörde handeln. Der Rentenbescheid eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten genügt nicht (BFH-Urteil vom 25.4.1968 - BStBl 1968, Teil II, Seite 606).“
„Als berufliche Risiken gelten das Unfallrisiko, insbesondere im Straßenverkehr, und das berufliche Prozessrisiko. Bei der Unfallversicherung kann sogar ein erheblicher Anteil auf berufliche Risiken entfallen. Teilen Sie also die Beiträge für die berufliche Unfall- und auch für die Rechtsschutzversicherung in einen beruflichen und einen privaten Anteil auf ...“
„Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Gegen ihn war ein Bußgeldbescheid ergangen, weil er den im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung erforderlichen Entgeltnachweis für das Jahr 2005 nicht oder nicht rechtzeitig eingereicht habe.“
„mit dem Rentenbescheid des Versorgungsamtes, der zuständigen Entschädigungsbehörde oder eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung; oder“
„Natürlich vorausgesetzt, Sie besitzen keinen eigenen Führerschein oder können wegen Ihrer Behinderung nicht selbst ein Fahrzeug lenken. “