Unterhaltsaufwendungen
Weiterführende Informationen zum Thema
SteuerThek: Auch Heimkosten sind Unterhaltskosten
„Abschnitt Sonderausgaben, Unterhaltsaufwand). Dies gilt auch, soweit die Unterhaltsaufwendungen den als Sonderausgaben abgezogenen Teil übersteigen. Unterhaltsaufwendungen für den nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten sind nur dann nach § 33a Abs. 1 EStG abziehbar, wenn der unterhaltene Ehegatte nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist (BFH-Beschluß vom 28.11.1988 - BStBl 1989, Teil II, Seite 164).“
Richtlinie 33 EStR 2005 hier in der aktuellen Fassung
„Die Tatsache, dass der Stpfl. nur nachrangig verpflichtet ist, steht dem Abzug tatsächlich geleisteter Unterhaltsaufwendungen nicht entgegen. Für den Abzug reicht es aus, dass die unterhaltsberechtigte Person dem Grunde nach gesetzlich unterhaltsberechtigt (z.B. verwandt in gerader Linie) und bedürftig ist. Eine Prüfung, ob im Einzelfall tatsächlich ein Unterhaltsanspruch besteht, ist nicht erforderlich.“
EStH 2006 - Ãbersicht
„Zur Berücksichtigung von besonderem Unterhaltsbedarf einer unterhaltenen Person (z. B. wegen Pflegebedürftigkeit) neben typischen Unterhaltsaufwendungen >BMF vom 2.12.2002 (BStBl I  S. 1389). Aufwendungen, die einem Stpfl. für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen in einem Heim entstehen, stellen als Krankheitskosten eine außergewöhnliche Belastung i. S. d.“
SteuerThek: Zwangsläufigkeit
„Unterhaltsaufwendungen erwachsen danach nicht zwangsläufig, wenn die unterhaltene Person die ihr zur Verfügung stehenden Quellen nicht ausschöpft. So muß sie zunächst ihre Arbeitskraft und ihr eigenes Vermögen, wenn es nicht geringfügig ist, einsetzen und verwerten. Als geringfügig kann in der Regel ein Vermögen bis zu einem gemeinen Wert (Verkehrswert) von 15.500 EUR angesehen werden.“
SteuerThek: Allgemein Unterstützungsleistungen
„Für Unterhaltsaufwendungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten kommt ein Abzug hier nicht in Betracht, wenn hierfür der Sonderausgabenabzug in Anspruch genommen wird. Dies gilt auch, soweit die Unterhaltsaufwendungen den als Sonderausgaben abgezogenen Teil übersteigen ...“
steuernetz.de - Was Sie dem Finanzamt nachweisen müssen
„Unterhaltsaufwendungen: Geldleistungen lassen sich durch Ãberweisungsbelege der Bank nachweisen. Ãbergeben Sie Geld persönlich, müssen Sie die Abhebung von Ihrem Konto nachweisen und benötigen eine unterschriebene Empfangsbestätigung. Bei Fahrten zu Angehörigen ins Ausland gibt es vom BMF festgelegte betragsmäßige Obergrenzen.“
SteuerThek: häusliche Pflege
„Dann können Sie aber auch die Pflegekosten in der Tagesstätte zusätzlich als allgemeine außergewöhnliche Belastungen ansetzen. Und schließlich sind auch noch die Verpflegungskosten in der Tagesstätte und am heimischen Herd Unterhaltsaufwendungen für bedürftige Personen und als solche abzugsfähig. “
SteuerThek: Unterstützung bedürftiger Personen
„Ist dies nicht der Fall, ist man aber nicht zur Kinderlosigkeit gezwungen. Denn dann kann man immerhin noch die Unterhaltsaufwendungen für den Nachwuchs als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Vorausgesetzt, eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht. “
SteuerThek: Allgemein Ausbildungsfreibetrag
„Es muß lediglich nachgewiesen werden oder glaubhaft sein, daß Aufwendungen für die Ausbildung anfallen. Unterhaltsaufwendungen für ein in Berufsausbildung befindliches Kind sind auch als Aufwendungen für seine Berufsausbildung anzusehen.“
SteuerThek: Bedeutung des Anspruchs auf Kinderfreibetrag / Kindergeld
„Unterhaltsaufwendungen für ein Kind, das eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann, können auf Antrag der Eltern aus Billigkeitsgründen nach § 33a Abs. 1 EStG abgezogen werden.“
Opfergrenze
„Die Opfergrenze ist unabhängig davon zu beachten, ob die unterhaltene Person im Inland oder im Ausland lebt. Ohne Bedeutung ist die Opfergrenze bei Unterhaltsaufwendungen für den Ehegatten.“
SteuerThek: Haushaltshilfe, Heimunterbringung
„Unterhaltsaufwendungen sind abzugsfähig - Daheim und im Heim“