Unterhaltszahlungen, Angehörige
Weiterführende Informationen zum Thema
„Was aber passiert, wenn der Empfänger zwar Vermögen besitzt, dieses aber zumindest aktuell nicht verkauft werden kann? Verweigert Ihnen der Finanzbeamte in dieser Situation den Abzug Ihrer Unterhaltszahlungen, können Sie sich mit diesem Muster-Einspruch wehren.“
„Dieser kann von den glücklichen Neueigentümern des Familiensitzes steuerlich voll abgesetzt werden. Dasselbe gilt für dauernde Lasten, die in diesem Zusammenhang anfallen: an den geschiedenen Ehegatten geleistete Geldrenten oder abgetretene Versorgungsansprüche, wiederkehrende Erbschaftssteuerzahlungen oder Entschädigungszahlungen an Angehörige. Leibrenten an die Altvorderen werden hingegen nur nach dem sogenannten Ertragsanteil veranschlagt ...“