Unterhaltszahlungen
Weiterführende Informationen zum Thema
„Kosten für einen Detektiv mit dem Ziel herauszufinden, ob die frühere Ehefrau eine neue Beziehung eingegangen ist, um so die Unterhaltszahlungen im Wege der Abänderungsklage reduzieren zu können, sind keine außergewöhnlichen Belastungen (FG Rheinland-Pfalz vom 28.8.2007, 3 K 1062/04). Es fehlt hier an der Zwangsläufigkeit, ebenso wie bei den Kosten für eine Mediation anlässlich eines Scheidungsverfahrens (Verfügung der OFD Hannover vom 11.5.2007, DB 2007 S. 1438).“
„Die Unterhaltszahlungen sind beim Empfänger nur dann steuerpflichtig, wenn sie beim Geber tatsächlich als Sonderausgaben abgezogen worden sind (FG Münster vom 12.4.2000, 8 K 3457/96 E, EFG 2000 S. 1002; FG Düsseldorf vom 19.12.1988, 2 K 51/83 E, EFG 1989 S. 231). Die Finanzverwaltung ist hier aber gänzlich anderer Meinung und besteuert die Unterhaltseinnahme generell (Verfügung der OFD Koblenz vom 12.6.2003, DStR 2003 S. 1396) ...“
„Unterhalts-, Schul- und Studiengelder, die freiwillig oder auf Grund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht oder an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen gewährt werden, unterliegen der Einkommensteuer, wenn der Geber nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Dies gilt auch, wenn die Unterhaltszahlungen von einem beschränkt steuerpflichtigen Geber aus inländischen Einkünften geleistet werden (BFH-Urteil vom 27.9.1973 - BStBl 1974, Teil II, Seite 101).“
„Betreuungsunterhalt durch die Kindesbetreuung leistet und der Vater den Barunterhalt durch Geldleistung erbringt, verringert sich dessen Unterhaltsverpflichtung um das halbe Kindergeld, das die Mutter für das Kind erhält. Der Vater darf seine Unterhaltszahlungen aber nur dann um das halbe Kindergeld kürzen, wenn die Differenz noch 135 % des Regelsatzes der Düsseldorfer Tabelle beträgt (§ 1612 b Abs. 5 BGB) ...“
„Ein Mietvertrag mit den Eltern wird vom Finanzamt anerkannt, auch wenn Sie im Einzelfall Vater und/oder Mutter finanziell unterstützen (BFH-Urteil vom 19.12.1995, BStBl. 1997 II S. 52). Allerdings müssen die Eltern so viel Geld (auch Unterhaltszahlungen) zur Verfügung haben, dass sie davon leben können (Urteil des FG Düsseldorf vom 16.1.1997, EFG 1997 S. 413) ...“
„Werden Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner gezahlt, so können diese bis zu einer Höhe von 13.805 € als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein: Der begünstigte ehemalige Partner ist unbeschränkt steuerpflichtig und er muss mit dem Abzug als Sonderausgabe einverstanden sein ...“
„Als außergewöhnliche Belastung anerkannt wurden beispielsweise Aufwendungen für einen Unterhaltsprozess zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen (FG Düsseldorf vom 4.7.1977, XV/X 211/72 E, EFG 1978 S. 81), für eine Unterhaltsabänderungsklage zwecks Herabsetzung von Unterhaltszahlungen (FG Köln vom 23.1.1989, 1 K 281/85, EFG 1989 S ...“
„Es muss sich allerdings um sog. »typische Unterhaltszahlungen« handeln. Es sind auch Zahlungen an Dritte zugunsten des Unterhaltsberechtigten ansetzbar, beispielsweise Zahlung der Miete direkt an dessen Vermieter. Grundsätzlich sind auch Sachleistungen abzugsfähig.“
„Soweit eine geschiedene Frau von ihrem früheren Mann Unterhalt bekommt, den der Mann im Rahmen des sog. Realsplittings seinerseits abziehen kann, stellen diese Unterhaltszahlungen bei der Frau steuerpflichtige Einkünfte dar.“
„im Ausland lebt. Der Ehegatte muß allerdings in einem EU-Land leben und dort müssten die Unterhaltszahlungen (wie auch in Deutschland) versteuert werden.“
„Nach Auffassung der Richter verstieße es gegen den verfassungsrechtlichen Schutz der Ehe und gegen den Gleichheitsgrundsatz, "wenn der Steuergesetzgeber ohne entlastende Gegenwirkung bei einem Ehegatten beim anderen Ehegatten allein an den Bezug ehelicher Unterhaltsleistungen eine originäre Steuerpflicht knüpfe ...“