Unternehmensgründung, Umsatzsteuer
Weiterführende Informationen zum Thema
Unternehmensgründung, Personengesellschaft
„In die Unternehmung eingebrachte Sach- oder Kapitaleinlagen sind in den meisten Fällen von der Umsatzsteuer befreit. Werden zum Beispiel Zahlungsmittel, Wertpapiere, Gesellschaftsrechte oder Grundstücke eingebracht, greift eine Umsatzsteuerbefreiung. Eine Umsatzsteuerpflicht kann sich jedoch ergeben, wenn eine Sacheinlage nicht aus dem Privatvermögen, sondern aus einem Unternehmen geleistet wird.“