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das Steuer-Kompendium
Unterricht
Weiterführende Informationen zum Thema
„Es bestehe ein hinreichend konkreter Zusammenhang zwischen den Aufwendungen des Klägers für den Snowboardkurs und seiner Berufstätigkeit. Der Kläger erteile einen für die Fortbildungsveranstaltung einschlägigen Unterricht. Der Lehrgang sei darauf ausgerichtet, den teilnehmenden Sportlehrern praktische und pädagogische Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die der Beaufsichtigung und Unterrichtung von Schulklassen beim Snowboardfahren dienten.“
„Wie von Band sollten Sie daher Ihre Argumentation wiederholen, daß das Tonband ausschließlich beruflichen Zwecken dient. Bei einem hauptberuflich tätigen Musiker und bei einem Musiklehrer, der das Gerät im Unterricht verwendet, hat das Finanzgericht bereits auf Rechtmäßigkeit der Abschreibung erkannt. Einem Richter wurde der Abzug verwehrt. Wie Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes zu klassifizieren sind, ist dagegen noch offen.“
„Schimon Grossmann, in Israel geboren und zweisprachig aufgewachsen, arbeitet als Englisch-Sprachtrainer in zahlreichen akademischen Einrichtungen und für Unternehmen. Er nutzt im Unterricht Elemente des Improvisationstheaters und vermittelt so einen ebenso spielerischen wie effizienten Zugang zur englischen Sprache. Dr. Lothar Gutjahr“
„Und das auch steuerlich. Denn nur die Aufwendungen, die nach Ausweis der Schule direkt auf den Unterricht entfallen, lassen sich von der Steuer absetzen. Kost und Logis tragen Sie dagegen selbst. Und da wird dann schon zweimal überlegt, ob denn ein Golfplatz wirklich nötig ist, um aus Quintanern Staatsbürger zu formen.“
„Auch in der Schule kann es Probleme geben. Damit Ihr beruflicher Ortswechsel nicht nur Ihre Chancen steigert, sondern auch die Ihres Kindes nicht zerstört, kann der nötige Nachhilfeunterricht nach Abschn. 41 Abs. 2 LStR in einem Umfang von bis zu 1.349 EUR unter Werbungskosten veranschlagt werden.“
„die Lehr- und Vortragstätigkeit im Rahmen der allgemeinen Bildung und Ausbildung (z.B. Kurse und Vorträge an Schulen und Volkshochschulen, Mütterberatung, Erste-Hilfe-Kurse, Schwimm-Unterricht) oder der beruflichen Ausbildung und Fortbildung“
„Absetzbar sind nur Kosten für die Betreuung des Kindes. Dazu zählen nicht Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten, sportliche und andere Freizeitbetätigungen.“
„ R 112a UStR 2008 - Erteilung von Unterricht durch selbständige Lehrer an Schulen und Hochschulen “
„Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, höchstens 4.000 Euro je Kind, wenn der Steuerpflichtige sich in Ausbildung befindet, körperlich, geistig oder seelisch behindert oder krank ist ...“
„zwei Drittel der Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes im Sinne des § 32 Abs. 1 , welches das dritte Lebensjahr vollendet, das sechste Lebensjahr aber noch nicht vollendet hat, höchstens 4.000 Euro je Kind, sofern die Beiträge nicht nach Nummer 8 zu berücksichtigen sind ...“