Unterrichtende Tätigkeit
Weiterführende Informationen zum Thema
„Vor die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit hat der Gesetzgeber nicht immer den Schweiß einer fundierten Ausbildung oder einer staatlichen Prüfung gesetzt. Setzt etwa die Selbständigkeit von ärzten, Orthopäden, Rechtsanwälten oder Ingenieuren schon im Interesse der betroffenen Patienten, Klienten oder Maschinen eine fachliche Qualifikation voraus, gibt es etliche Tätigkeiten, die ohne entsprechenden Abschluß ausgeübt werden können ...“
„Kindererholungsheim; der Betrieb eines Kindererholungsheims kann ausnahmsweise eine freiberufliche Tätigkeit darstellen, wenn die Kinder in erster Linie zum Zweck einer planmäßigen körperlichen, geistigen und sittlichen Erziehung auswärts untergebracht sind und die freiberufliche Tätigkeit der Gesamtleistung des Heimes das Gepräge gibt (BFH vom 9.4.1975, BStBl II S. 610),“