Veräußerung Eines Wirtschaftsguts
Weiterführende Informationen zum Thema
„4 ist der Differenzausgleich oder der durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmte Geldbetrag oder Vorteil abzüglich der Werbungskosten. Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 512 EUR Deutsche Mark betragen hat ...“
„liegt auch vor, wenn sich der Verkäufer mehrerer Grundstücke zunächst um Einzelverkäufe bemüht, die Grundstücke dann aber in nur einem einzigen Veräußerungsgeschäft an nur einen Käufer verkauft (BFH vom 12.7.1991, BStBl 1992 II S. 143),“
„der nicht den Rücklagen zugeführte Gewinn und verdeckte Gewinnausschüttungen eines nicht von der Körperschaftsteuer befreiten Betriebs gewerblicher Art im Sinne des § 4 des Körperschaftsteuergesetzes ohne eigene Rechtspersönlichkeit, der den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt oder Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze, ausgenommen die Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 10 des Umsatzsteuergesetzes, von mehr als 350 ...“
„Die bereits überkronten Zähne sind jedoch als Pfeiler in eine neue Konstruktion einzuplanen. Das Problem: Vor der Erstellung eines Heil- und Kostenplans sind die zu versorgenden Zähne zu befunden, Röntgenaufnahmen sind zu erstellen, die Vitalität muss geprüft werden.“
„Bejaht man für den vorstehenden Sachverhalt das Vorliegen einer Veräußerung mit einem Gewinn von 100.000 â?¬, dann wäre im Weiteren zu prüfen, ob der Gewinn nach § 6b EStG begünstigt ist und von den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten einer Reinvestition abgezogen werden könnte ...“
„1 Satz 6 EStG). Voraussetzung dafür ist immer eine erhebliche Beeinträchtigung der Nutzungsfähigkeit des Wirtschaftsguts. Durch die außergewöhnliche Abnutzung verringert sich die Restnutzungsdauer des Wirtschaftsgutes, sodass der Abschreibungsbetrag steigt ...“
„einer Körperschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland, soweit die negativen Einkünfte auf einen der in den Nummern 1 bis 6 genannten Tatbestände zurückzuführen sind,dürfen nur mit positiven Einkünften der jeweils selben Art und - mit Ausnahme der Fälle der Nummer 6 Buchstabe b - aus demselben Staat, in den Fällen der Nummer 7 auf Grund von Tatbeständen der jeweils selben Art aus demselben Staat, ausgeglichen werden; sie dürfen auc...“
„(3) 1Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, können als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen ...“