Veranlagung, Besondere
Weiterführende Informationen zum Thema
„Dabei sind ursächlich langjährige Arbeit an PC-Standardtastaturen und -mäusen bei nachweislich mangelhaftem Angebot ergonomisch günstiger Arbeitsbedingungen. Eine solche dienstunfallrechtliche Berufskrankheit ist zu bejahen, wenn die Ausübung der Arbeitsaufgabe eine besondere Gefährdung darstellt. Diese Gefährdung muss unabhängig von der individuellen Veranlagung und in höherem Maße als bei der übrigen Bevölkerung bzw. den übrigen Beschäftigten (hier: Beamten) vorhanden sein.“
„Denn sämtliche Kosten sind als Werbungskosten zu berücksichtigen. Vorausgesetzt, der Kursus wurde nach Abschluß der eigentlichen Berufsausbildung belegt, um den besonderen Anforderungen des in Aussicht genommenen Arbeitsplatzes gerecht zu werden. Ein Jurist nach dem Assessorexamen und eine Hotelsekretärin nach Abschluß der Hotelfachschule und eines Praktikums haben auf diese Weise bereits Sprachkurse im Ausland durchsetzen können. Nachzulesen im Bundessteuerblatt 1962 III, S.“
„3, die nach § 19 Abs. 2 steuerfrei bleibenden Einkünfte sowie Sonderabschreibungen und erhöhte Absetzungen, soweit sie die höchstmöglichen Absetzungen für Abnutzung nach § 7 übersteigen.5Bezüge, die für besondere Ausbildungszwecke bestimmt sind, bleiben hierbei außer Ansatz; Entsprechendes gilt für Einkünfte, soweit sie für solche Zwecke verwendet werden.6Liegen die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr ...“
„Der Steuerpflichtige hat dem Finanzamt durch eine besondere Spendenbestätigung der politischen Partei nachzuweisen, daß die Voraussetzungen für den Abzug der Spende erfüllt sind. Die Spendenbestätigung muß grundsätzlich mindestens von einer durch Satzung oder Auftrag zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigten Person unterschrieben sein und eine Erklärung darüber enthalten, daß die Partei den ihr zugewendeten Betrag nur für ihre satzungsgemäßen Zwecke verwendet ...“
„Um das Gesamtergebnis zu erhalten, müssen Sie dann die beiden Einzelergebnisse von Hand addieren. Die besondere Veranlagung kann insbesondere günstiger sein, wenn mindestens ein Ehegatte vor der Eheschließung Anspruch auf den Haushaltsfreibetrag (bei Arbeitnehmern: Steuerklasse II) oder als Verwitweter Anspruch auf Anwendung der Splittingtabelle (bei Arbeitnehmern: Steuerklasse III) hatte. Sollten Sie nach dem 31.12 ...“
„BFH-Urteil vom 8.2.1974 - BStBl 1974, Teil II, Seite 303). (Nicht zu den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen gehören Bezüge, die für den Sterbemonat auf Grund des Arbeitsvertrags als Arbeitsentgelt gezahlt werden.) Besondere Leistungen an Hinterbliebene, die über das bis zum Erlöschen des Dienstverhältnisses geschuldete Arbeitsentgelt hinaus gewährt werden, sind dagegen Versorgungsbezüge,“
„2Dies gilt nicht, wenn eine Ehe durch Tod aufgelöst worden ist und die Ehegatten der neuen Ehe die besondere Veranlagung nach § 26c wählen.2Voraussetzung für die Anwendung des Satzes 1 ist, dass der Steuerpflichtige nicht nach den §§ 26, 26a getrennt zur Einkommensteuer veranlagt wird.“
„Die so abgeführte Kirchensteuer wird dann an die betreffende Religionsgemeinschaft weitergeleitet. Eine besondere Veranlagung ist insoweit entbehrlich. Der Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer durch die Bank kann widerrufen werden. Ein Widerruf der Erklärung ist lediglich für die Vergangenheit ausgeschlossen.“
„Scheidungen sind für alle Beteiligten eine besondere Belastung. Immer steht man vor den Scherben des Traumes eines gemeinsamen Lebensweges oder einer einheitlichen Einrichtungsidee. Vor allem aber steht man vor immensen Kosten, vom Anwalt über den Prozeß bis zu den Scheidefolgeregelungen.“
„Im Grunde ist das Leben nur Theater, und wir spielen unsere Rolle darin. Dies gilt auch für den Fall, daß Sie besondere Ausgaben absetzen möchten, womöglich nur mit einem Eigenbeleg. Ihr schärfster Kritiker ist dann der Finanzbeamte. Und so sollten Sie schon alle Register ziehen.“
„[10.08.2008] Bewirtet ein Arbeitnehmer Gäste im Namen seines Arbeitgebers, darf er die Kosten in voller Höhe abziehen. Besonderen Nachweispflichten muss er nicht beachten Mehr...“
„ R 34.3 EStR 2005 - R 34.3 Besondere Voraussetzungen für die Anwendung des § 34 Abs. 1 EStG “
„Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro je Kind, bei der Ermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit wie Betriebsausgaben abgezogen werden ...“
„ § 57 EStG - Besondere Anwendungsregeln aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands “