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das Steuer-Kompendium
Veranlagung
Weiterführende Informationen zum Thema
„Wird dem Steuerpflichtigen (nach)gezahlte Kirchensteuer teilweise erstattet, weil er der Kirche nicht angehört hat, kann er bei der Veranlagung für das Jahr der (Nach-)Zahlung nur die Differenz zwischen (nach)gezahlter und erstatteter Kirchensteuer als Sonderausgaben abziehen. Das gilt auch dann, wenn erst nach Ablauf des Veranlagungszeitraums der (Nach-)Zahlung geklärt wird, daß der Steuerpflichtige die Kirchensteuer mangels Kirchenmitgliedschaft nicht geschuldet hat. EStG § 10 Abs. 1 Nr.“
„Der Kläger war in diesem Zeitraum als Bauingenieur bei der Stadt Duisburg im Tiefbauamt beschäftigt. Er erhielt von mehreren Tiefhauunternehmern Geldbeträge, die er dem Finanzamt teilweise als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und teilweise nicht erklärte. Das Finanzamt Moers legte bei den Einkommensteuerveranlagungen des Klägers und seiner Ehefrau Einkünfte des Klägers aus selbstständiger Arbeit unter Berücksichtigung von 200 DM jährlich übersteigenden Betriebsausgaben zugrunde ...“
„34 Grundgesetz zu zahlen. Unstreitig ist bei der Beklagten eine fehlerhafte Veranlagung im Einkommensteuerbescheid der Klägerin erfolgt. Die Klägerin war danach berechtigt, einen Steuerberater aufzusuchen und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte gegenüber dem beklagten Land zu beauftragen. Die Beklagte hat der Klägerin den durch die fehlerhafte Veranlagung entstandenen Schaden zu ersetzen.“
„Das beklagte Land vertritt die Auffassung, das Verschweigen des Verkaufs der vierten Eigentumswohnung im Juli 1995 sei als Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung zu werten. Das Verschweigen der letzten Veräußerung kann aber allenfalls Bedeutung für die Veranlagung im Verkaufsjahr, also im Jahr 1995 haben. Bei Abgabe der Einkommenssteuererklärungen für die hier in Rede stehenden Jahre war der Verkauf der vierten Eigentumswohnung noch nicht erfolgt.“
„Wenn die Geschäfte mit fremden Personen abgewickelt worden wären, ergäbe sich keine andere Sachlage. Hätte die Schwiegermutter ihr Haus an einen Dritten verkauft und dem Sohn sodann den Kaufpreis zugewandt, die Klägerin aber ihrerseits ein Grundstück von einem Dritten erworben, so wären ebenfalls Anschaffungskosten angefallen, die die Klägerin hätte absetzen können und die aufgrund der gemeinsamen Veranlagung auch ihrem Ehemann zugute gekommen wären.“
„1Die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung wird im gesamten Veranlagungszeitraum entweder durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 oder durch Kindergeld nach Abschnitt X bewirkt.2Soweit das Kindergeld dafür nicht erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie ...“
„Auf jeden Fall wird es nicht einfacher durch die neuen Regelungen zur Abgeltungssteuer, denn nicht nur die vorstehenden Besonderheiten sind zu beachten, sondern mit § 32 d Abs. 3 EStG gibt es zudem weitere Pflichteintragungen im Rahmen der Veranlagung. Außerdem sind mit der Angabe der mit der Abgeltungssteuer belasteten Erträge in vielen Fällen noch weitere steuerliche Maßnahmen und Berechnungen verbunden ...“
„Das Urteil des BFH, durch das entschieden wurde, dass ein Rechtsanspruch auf vorläufige Veranlagung besteht, soweit ein Verfahren wegen eines beim Bundesverfassungsgericht anhängigen finanzgerichtlichen Verfahrens ausgesetzt werden müsste, datiert unstreitig vom 07.02.1992. Aufgrund dieses Urteils wurden - ebenfalls unstreitig - nach dem Sachvortrag des Beklagten durch Verfügung der OFD Nürnberg vom 30.03 ...“
„Vielmehr verstieß der Beamte gegen Nr.157 der EStR, welche eine Auslegungshilfe geben und zudem für anschaffungsnahe Aufwendungen ein bestimmtes Verfahren vorgeben. Die Veranlagung ist nämlich in den ersten 3 Jahren vorläufig durchzuführen, solange in diesem Zeitraum die Instandsetzungsaufwendungen 20% der Anschaffungskosten des Gebäudes nicht übersteigen. Bei einem Kaufpreis von 450 ...“
„Über den Steueranspruch wird erst bei der Veranlagung entschieden. Das Veranlagungsfinanzamt ist an eine vom Betriebsprüfer vertretene Rechtsauffassung nicht gebunden; es kann anders würdigen und im Zuge der Auswertung des Prüfungsberichts eine unrichtige Rechtsauffassung richtig stellen. (BFH BStBl 1963 III 212/3).“
„(4) 1Kommt nach Absatz 2 eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht in Betracht, so gilt die Einkommensteuer, die auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit entfällt, für den Steuerpflichtigen durch den Lohnsteuerabzug als abgegolten, soweit er nicht für zuwenig erhobene Lohnsteuer in Anspruch genommen werden kann.2§ 42b bleibt unberührt.“
„Auf die Ausübung des Wahlrechts nach § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG findet die Anfechtungsbeschränkung des § 351 Abs. 1 AO keine Anwendung (>BFH vom 25.6.1993 - BStBl II S. 824 und vom 19.5.1999 - BStBl II  S. 762). Die Wahl der Veranlagungsart durch die Ehegatten löst nur die Rechtsfolgen der “
„4 EigZulG nicht vor Ableuf der Festsetzungsfrist der ESt. Bei Pflichtveranlagungen (das sollte bei Grenzgängern regelmäßig der Fall sein) beginnt die Festsetzungsfrist mit Einreichung der ESt-erklärung spätestens aber mit Ablauf des 3. Jahres, das dem Jahr folgt, in dem die Steuerentstanden ist. Die Festsetzungsfrist endet nach 4 Jahren.“
„Arbeitnehmer, die zwar nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, ihre Ausgaben aber steuermindernd geltend machen möchten, haben dafür jetzt mehr Zeit als bisher. Der Gesetzgeber hat am Jahresende rückwirkend für das Veranlagungsjahr 2005 die bisher geltende Zweijahresfrist abgeschafft.“
„Nach richtiger Beurteilung fehlerhafte Übertragung in den EDV-Erfassungsbogen: Die entgegen § 34 EStG erfolgte Steuerveranlagung ist objektiv eine unrichtige Sachbehandlung, die, fahrlässig verursacht, eine Amtspflichtverletzung darstellt. “
„ § 53 EStG - Sondervorschrift zur Steuerfreistellung des Existenzminimums eines Kindes in den Veranlagungszeiträumen 1983 bis 1995“
„§ 53 Sondervorschrift zur Steuerfreistellung des Existenzminimums eines Kindes in den Veranlagungszeiträumen 1983 bis 1995“
„(2d) 1Wird die nach Absatz 2b als Zuschlag auf Kapitalerträge zu erhebende Kirchensteuer nicht nach Absatz 2c als Kirchensteuerabzug vom Kirchensteuerabzugsverpflichteten einbehalten, wird sie nach Ablauf des Kalenderjahres nach dem Kapitalertragsteuerbetrag veranlagt, der sich ergibt, wenn die Steuer auf Kapitalerträge nach § 32d Abs ...“
„Eine steuerpflichtige Person erzielt (nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags) 5.000 Euro Kapitalerträge und 15.000 Euro Einkünfte aus den übrigen Einkunftsarten [Glossar] ...“